Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-04135
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Heinrich-Kielhorn-Schule, Förderschule Lernen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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17.03.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gem. § 106 Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) sind „Schulträger verpflichtet, Schulen zu errichten, zu erweitern, einzuschränken, zusammenzulegen, zu teilen oder aufzuheben, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert“.
Nach § 14 NSchG können Förderschulen nur noch in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören geführt werden. In den Übergangsvorschriften zur inklusiven Schule (§ 183 c Abs. 5) ist geregelt, dass Förderschulen Lernen jahrgangsweise auslaufen können. Der letzte 9. Schuljahrgang würde im Schj. 2020/2021 beschult werden.
Aufgrund der stark zurückgehenden Schülerzahlen an den beiden Standorten der Förderschulen Lernen (Astrid-Lindgren-Schule und Heinrich-Kielhorn-Schule), macht aus Sicht der Verwaltung und in Absprache mit den Schulleitungen beider Schulen und der Nds. Landesschulbehörde ab dem Schj. 2017/2018 nur noch die Aufrechterhaltung des größeren Standorts, der Astrid-Lindgren-Schule, Sinn. Im Schj. 2016/2017 werden zum Stichtag der Schulstatistik für die allgemein bildenden Schulen nur noch 23 Schülerinnen und Schüler in insgesamt drei Klassen (eine davon jahrgangsübergreifend) beschult. Nach Aufhebung der Heinrich-Kielhorn-Schule könnten die verbleibenden ca. 15 Schülerinnen und Schüler ab dem Schj. 2017/2018 in die bestehenden Klassen der Astrid-Lindgren-Schule aufgenommen oder inklusiv an einer weiterführenden Schule unterrichtet werden.
Der Stadtelternrat hat gem. § 99 Abs. 1 die Gelegenheit zur Stellungnahme hinsichtlich der geplanten schulorganisatorischen Maßnahme erhalten. Zudem wurde der Stadtschülerrat über die Planung informiert.
Einzelheiten zum Sachverhalt sind dem als Anlage beigefügten Szenario Zukunft der Förderschulen Lernen des Schulentwicklungsplanes zu entnehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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315,6 kB
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