Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-04022
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung Feuerwehrhaus Harxbüttel Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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14.03.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 21.02.2017 zugestimmt.
Die Gesamtkosten werden auf Grundlage der Kostenberechnung vom 22.02.2017 auf insgesamt 775.000 € einschließlich der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG.
2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Im Zuge der Neuanschaffung eines Einsatzfahrzeugs für die Ortsfeuerwehr Harxbüttel ist die Errichtung einer neuen Fahrzeughalle gemäß DIN 14092-1 notwendig, da die Bestandshalle dieses Fahrzeug aufgrund des deutlich höheren Platzbedarfs nicht aufnehmen kann.
Entsprechend dem nach der Begehung mit der Feuerwehr-Unfallkasse (FUK) im Jahr 2012 neu definierten Standard sind für diese Fahrzeughalle eine Abgassauganlage sowie für das Feuerwehrhaus allgemein ein vorgeschalteter geschlossener Bereich mit einer Schwarz-Weiß-Trennung für die einsatzbereite Vorhaltung der persönlichen Schutzausrüstung getrennt nach Geschlechtern sowie die zugehörigen Sanitäreinrichtungen erforderlich.
3. Angaben zum Raumprogramm
Das Raumprogramm umfasst eine Fahrzeughalle sowie nach Geschlechtern aufgeteilte Garderobenbereiche mit Schwarz-Weiß-Trennung. Die von der FUK geforderte Dusche sowie ein barrierefreies WC werden im gemeinsam nutzbaren zusätzlichen Sanitärbereich mit integriert.
4. Erläuterungen zur Planung
Die geplante Erweiterung führt das bestehende Feuerwehrhaus Harxbüttel an der Ostseite fort. In kompakter Bauweise werden eine Fahrzeughalle und der dazugehörige Sanitär-/
Umkleidebereich ergänzt. Um eine klare Trennung der unterschiedlichen Funktionsbereiche zu gewährleisten, werden die bisher auf dem Grundstück gemeinsam genutzten Stellplätze für Feuerwehr und Dorfgemeinschaftshaus getrennt angeordnet. Während die Lage der Feuerwehrstellplätze im Osten erhalten bleibt, werden die Stellplätze für das Dorfgemeinschaftshaus vor dem Bestandsgebäude der Feuerwehr angeordnet.
5. Techniken für regenerative Energien
Regenerative Energien können aufgrund der Nutzungsstruktur nicht wirtschaftlich eingesetzt werden. Zur Erfüllung der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz wurde stattdessen eine höherwertige Dämmung als Ersatzmaßnahme zur Nutzung erneuerbarer Energien eingeplant.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Alle Räume sind ebenerdig barrierefrei erreichbar.
Ein rollstuhlgerechtes WC wird vorgesehen.
7. Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich gemäß Kostenberechnung vom 22.02.2017 auf 775.000 €.
Einzelheiten sind den Anlagen zu entnehmen.
8. Bauzeit
Der Baubeginn ist für den Sommer 2017 geplant.
Die Fertigstellung des Gesamtprojektes wird voraussichtlich im Sommer 2018 sein.
9. Finanzierung
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Im Haushaltsplan 2017 sind bei dem Projekt 5S.210024 (Feuerwehr-Anbauten Timmerlah/ Harxbüttel/Stöckheim) kassenwirksame Haushaltsmittel in Höhe von 130.900 € für den Anbau am Feuerwehrhaus Harxbüttel veranschlagt. Das Investitionsprogramm sieht unter dem oben genannten Projekt folgende Finanzraten vor:
Gesamtkosten in T€ | Ausgaben bis 2016 in T€ | 2017 in T€ | 2018 in T€ | 2019 in T€ | 2020 in T€ | Restbedarf ab 2021 in T€ |
630,9 | 500 | 130,9 |
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Da die Maßnahme u. a. durchgeführt werden muss, da entsprechende Hinweise der Feuerwehr-Unfallkasse auf bauliche Mängel des alten Feuerwehrgebäudes vorliegen und das alte Feuerwehrgebäude für ein neu zu beschaffendes Einsatzfahrzeug keinen ausreichenden Platz bietet, ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung der noch fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von 144.100 € für das Haushaltsjahr 2017 erforderlich. Hierzu wird die Verwaltung zur kommenden Ratssitzung eine entsprechende Vorlage zur überplan-mäßigen Mittelbereitstellung unter Nennung von Deckungsmitteln einbringen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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153,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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141,7 kB
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