Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-04025
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinschaftshaus Brunsviga, Karlstr. 35 Brandschutzmaßnahmen Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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14.03.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 14.12.2016 zugestimmt.
Die Gesamtkosten werden auf Grundlage der Kostenberechnungen vom 09.03.2017 auf insgesamt 1.787.800 € einschließlich der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG.
2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
In der städtischen Liegenschaft Karlstraße 35-36 müssen gemäß Brandschutznachweis 15BS-061G von HHP Nord/Ost vom 05.06.2015 umfangreiche Brandschutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Die Brunsviga wird täglich genutzt. Diverse Vereine haben dort ihre Räumlichkeiten, ein Radiosender, eine Kita und eine Cafeteria befinden sich im Gebäude und an vielen Wochenenden finden Veranstaltungen mit bis zu 400 Personen statt.
3. Angaben zum Raumprogramm
Das vorhandene Raumprogramm wird nicht verändert.
4. Erläuterungen zur Planung
Die geplanten Maßnahmen umfassen die Beseitigung von Brandschutzmängeln.
Als Vorabmaßnahmen musste eine außenliegende Stahltreppe als zweiter Rettungsweg aus der Kita errichtet sowie eine mobile Brandmeldeanlage (MOBS) im Bereich des Radiosenders aufgestellt werden. Die endgültige Ausprägung der Brandschutzmaßnahme wurde zwischenzeitlich geplant und mit dem abgestimmten Brandschutzkonzept als Bauantrag im Dezember 2016 eingereicht.
Ausgehend vom Genehmigungsstand beinhaltet die Brandschutzsanierung u. a. Brand-schottungen im Bereich der Wände und Decken, die Installation einer Brandmeldeanlage (BMA) und Blitzschutzanlage, den Austausch defekter Brandschutztüren und in der Hauptsache die Ertüchtigung der Stahlträger der Decke im Bereich des Radiosenders im 1. OG.
Dies setzt voraus, dass die Räumlichkeiten des Radiosenders für den Zeitraum der Brandschutzsanierung freigezogen werden. Ein temporärer Ausweichstandort konnte zwischenzeitlich gefunden werden und muss entsprechend hergerichtet werden.
Im Bereich der technischen Ausrüstung werden Arbeiten an den Lüftungsanlagen vorgenommen, u. a. Brandschutzklappen eingebaut und die Lüftungsanlage der Küche an die geltenden Bestimmungen angepasst, die Erdungs- und Blitzschutzanlage sowie die Sicherheitsbeleuchtungsanlage erneuert und eine auf die Feuerwehr aufgeschaltete Brandmeldeanlage installiert.
5. Techniken für regenerative Energien
Bei der Baumaßnahme werden keine regenerativen Energien berücksichtigt, da es sich ausschließlich um eine Brandschutzmaßnahme handelt.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Das Gebäude verfügt über einen behindertengerechten Aufzug.
Behinderten-WCs sind in mehreren Geschossen vorhanden.
Es werden keine weiteren Maßnahmen vorgesehen, da die zur Verfügung stehenden Mittel ausschließlich für den prioritären Brandschutz reserviert sind.
7. Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich gemäß Kostenberechnung vom 09.03.2017 einschließlich Um- und Rückzug „Radio Okerwelle“ auf 1.637.800 € und für die Sofortmaßnahmen auf 150.000 €, in Summe auf insgesamt 1.787.800 €.
Einzelheiten sind den Anlagen zu entnehmen.
8. Bauzeit
Die Maßnahme soll Ende Juni 2017 beginnen und voraussichtlich bis März 2018 durchgeführt sein.
9. Finanzierung
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Im Haushaltsplan 2017 sind bei dem Projekt 4E.210179/4E.210198 (Gemeinschaftshaus Brunsviga und Kita Karlstraße/Brandschutzmaßnahmen) kassenwirksame Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 € sowie eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2018 in Höhe von 500.000 € veranschlagt.
Im Investitionsprogramm 2016-2020 sind dort folgende Jahresraten eingeplant:
Gesamtkosten in T€ | bis 2016 in T€ | 2017 in T€ | 2018 in T€ | 2019 in T€ | 2020 in T€ | Rest ab 2021 in T€ |
1.671,1 | 171,1 | 500 | 1.000 |
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Die noch fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von 116.700 € werden im Rahmen des Budgets für Brandschutzmaßnahmen haushaltsneutral vom Projekt 4S.210051 (Brandschutz-maßnahmen) umgesetzt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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10,3 kB
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2
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4
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10,8 kB
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