Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 17-04167

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem „Konzept zur Nutzung der Flüchtlingsunterkünfte in Braunschweig“ der Stadt Braunschweig leben laut Auskunft des Jobcenters Braunschweig ca. 500 anerkannte sogenannte Flüchtlinge in Braunschweig. Deren Wohnsituation ist nicht im Einzelnen bekannt (S. 3).


 

 

Wie kann es sein, dass deutsche Hartz-4 Antragsteller ihre gesamte finanzielle Situation – inkl. der Wohnsituation und entsprechender Mietverträge – offenbaren müssen, Schutz- und Bleibeberechtigte aber ganz offensichtlich nicht?

Wie kann man von einer gesetzestreuen und realitätsbezogenen Auszahlung der Leistungen ausgehen, wenn die Wohnsituation einzelner Schutz- oder Bleibeberechtigter nicht bekannt ist und damit womöglich auch die Adressen unbekannt sind?

Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden dann die Leistungsansprüche korrekt berechnet, wenn die Wohnsituation nicht bekannt ist und damit auch die Möglichkeit bestünde, außerhalb Braunschweigs zu wohnen und damit keinerlei Ansprüche zu haben oder gar mehrfach Leistungen zu beziehen und/oder postalisch zwecks Zustellung geänderter Leistungsbescheide und Rückzahlungen nicht erreichbar zu sein?

 

 

 

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