Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-04105-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustand des Gebäudes "Ackerhof 2"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- 0610 Stadtbild und Denkmalpflege; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
14.03.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 2. März 2017 (17-04105) wird wie folgt Stellung genommen:
Wie bereits öffentlich kommuniziert wurde, sind gemeinsame Versuche der Verwaltung und des Eigentümers, für die Sanierung des Fachwerkensembles Ackerhof 2 / Langedammstraße 11 Fördermittel zu akquirieren, leider erfolglos geblieben. Nunmehr muss eine Sanierung ohne eine Förderung auskommen.
Der Eigentümer ist aus diesem Grund derzeit mit einer neuen Planung beschäftigt, die mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Braunschweig abgestimmt werden muss. Gemeinsames Ziel ist der weitgehende Erhalt der Fachwerksubstanz und eine durchgängige Nutzung des Ensembles als Wohn- und Geschäftshaus.
Dies vorangestellt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Zustand des Gebäudes ist der Verwaltung bekannt. Das Gebäude wurde aufgrund der Anfrage nochmals in Augenschein genommen. Aus fachlicher Sicht ist eine akute Standsicherheitsgefährdung des Gebäudes nicht zu erkennen.
Zu Fragen 2 und 3:
Die Verwaltung befindet sich in einem stetigen Austausch mit dem Eigentümer. Die Bereitschaft des Eigentümers, das Gebäudeensemble zu sanieren, ist grundsätzlich gegeben. Zeitliche Vorgaben sind allerdings nicht durchsetzbar. Die Verwaltung kann Maßnahmen zur Substanzsicherung verlangen, Schönheitsreparaturen hingegen nicht.
Bei der aktuellen Inaugenscheinnahme wurde festgestellt, dass sich Putzteile bei entsprechenden Wetterbedingungen vom Gebäude ablösen und eine Gefahr für Personen darstellen könnten, die den angrenzenden Gehweg benutzen.
Der Eigentümer wird aufgrund der aktuell festgestellten Mängel aufgefordert, das oben beschriebene Gefährdungspotenzial umgehend zu beseitigen.
