Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-03702-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der BiBS-Fraktion vom 19.01.2017 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.: Die Kosten für die öffentliche Beleuchtung der Hermann-Blenk-Straße werden auf der Grundlage der durch die Stadt Braunschweig zu leistenden Vergütung (Dienstleistungsvertrag) von der Dienstleistungsgesellschaft (BS|Energy) getragen.

 

Zu 2.: Bei der installierten öffentlichen Beleuchtung handelt es sich um Lichtpunkte neuerer Baureihen. Sie führen zu einer gleichmäßigen und energieeffizienten DIN-Ausleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen.

 

Eine Reduzierung der Beleuchtung hält die Verwaltung aus fachlicher Einschätzung nicht für zielführend.

 

Die Parkplatzbeleuchtungsanlage liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadt Braunschweig.

Den Hinweis zur Parkplatzbeleuchtung gibt die Verwaltung an das NFF weiter.


 

 

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