Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 17-03953-01

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Sachverhalt

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Sachverhalt:


Zum Antrag der AfD-Fraktion vom 18.02.2017 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Es ist zutreffend, dass ab dem Jahr 2013 auf die Erstellung von Jahresstatistikberichten der Feuerwehr verzichtet wurde. Der sich bereits ab 2012 abzeichnende und ab dem Jahr 2013 konkret immer größer werdende Personalmangel in der Laufbahngruppe 2.1 (ehemals gehobener feuerwehrtechnischer Dienst) war ausschlagend dafür, dass die Verwaltung Prioritäten hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung festlegen musste und sich dafür entschieden hat, auf die Wahrnehmung dieser freiwilligen Aufgabe zu verzichten. Der Verzicht auf die Erstellung von Jahresstatistikberichten war sachgerecht, da die Pflichtaufgaben (abwehrender und vorbeugender Brandschutz und Hilfeleistungsaufgaben) unverändert wahrzunehmen waren und andere freiwillige Aufgaben nicht zur Disposition standen.

 

Mit der Schaffung von neuen Planstellen in den Jahren 2016 und 2017 stehen voraussichtlich weiterhin keine Personalkapazitäten für die Erstellung von Jahresstatistikberichten zur Verfügung.

 

Die Stellenschaffungen des Jahres 2016 in der Laufbahngruppe 2.1 bezogen sich in erster Linie auf die Betreuung der bei der Berufsfeuerwehr Braunschweig vorgesehenen Bauprojekte (Neubau Führungs- und Lagezentrum sowie Hauptwache), die Stärkung des vorbeugenden Brandschutzes resultierend aus dem Brand der Tiefgarage Magni mit dem Ziel, die Fristen zwischen zwei Brandverhütungsschauen zu verkürzen sowie die beschleunigte Durchführung von Fahrzeugbeschaffungen, da diese nicht im zeitlich vorgesehenen Rahmen erfolgten.

 

Die Stellenneuschaffungen im Stellenplan 2017 in der Laufbahngruppe 2.1 beziehen sich einerseits auf den Aufbau einer Strategieplanung für den Bevölkerungsschutz aus feuerwehrtechnischer Sicht, auf Grund der Verschärfung der Sicherheitslage in den bevölkerungsschutzrelevanten Bereichen wie Naturkatastrophen, Pandemien, technischen Unglücksfällen, Schutz kritischer Infrastrukturen und Terrorismus, andererseits auf die nach dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz zu erbringenden organisatorischen Trägeraufgaben für den Rettungsdienst sowie auf die Intensivierung der Wachausbildung auf Grund der geänderten Ausbildungssituation (z. B. Verlängerung der Ausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst und Einführung der Notfallsanitäterausbildung).

 

Zu den Stellenneuschaffungen wird auch auf die Begründungen zu den Stellenplanänderungen 2016 und 2017 verwiesen.

 

Insgesamt zeigt das Spektrum der Stellenneuschaffungen, dass diese vorrangig für die Erledigung von Pflichtaufgaben bzw. zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Berufsfeuerwehr erfolgt sind bzw. erfolgen werden. Die Erledigung freiwilliger Aufgaben ist durch diese Stellenneuschaffungen nicht vorgesehen und auch nicht möglich. Insofern wird seitens der Verwaltung empfohlen, bis auf Weiteres auf die Erstellung von Jahresstatistikberichten zu verzichten. 

 

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