Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-00179-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 30.06.2015 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

„Der Stadtbezirksrat fordert die Verwaltung der Stadt Braunschweig auf, auf der Hordorfer Straße in Schapen den Bereich Tempo 30 zu verlängern und bereits ab der Straße Schapenbruch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu verringern.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hat die Angelegenheit überprüft. Gegenwärtig ist auf der Hordorfer Straße im Bereich der Kreuzung Schapenstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h eingerichtet, die sich aktuell um ca. 50 m nach Westen und um ca. 70 m nach Osten erstreckt. Diese wurde eingerichtet, um die Zahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren. In der Vergangenheit wurde der geschwindigkeitsbeschränkte Abschnitt bereits in beide Richtungen ausgeweitet. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und bei den Fahrzeugführern die Akzeptanz der Geschwindigkeitsbeschränkung zu steigern, wird der 30er Bereich erneut in beide Richtungen ausgedehnt. Bisher ist es so, dass die Fahrzeugführer auf ihrem Fahrweg zu Beginn der Geschwindigkeitsbeschränkung bereits die Örtlichkeit erkennen können, an der diese wieder aufgehoben wird. Einige Verkehrsteilnehmer senken ihre Fahrgeschwindigkeit nicht vollends auf 30 km/h, sondern nur mäßig. Allerdings wird die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht bereits ab der Einmündung Schapenbruch eingerichtet, sondern erst dahinter. Nach dem Unfalllagebild der Polizei erstrecken sich die Verkehrsunfälle über den Kreuzungsbereich und seine unmittelbare Nähe, nicht jedoch bis zur Einmündung Schapenbruch.

 

Darüber hinaus wird aufgrund einer Anregung des Bürgervereins Schapen, AG Verkehr, im südlichen Abschnitt der Schapenstraße ab der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich des Kindergartens ein „Lückenschluss“ der 30 km/h-Regelung bis zur Kreuzung Hordorfer Straße vollzogen. Dies trägt einerseits zu einer kontinuierlichen Fahrweise bei, ist andererseits aufgrund der quer zur Fahrtrichtung angelegten Parkplätze auf der Westseite in Verbindung mit dem Ausparken bei ungünstigen Sichtverhältnissen gerechtfertigt.


 

 

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