Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 17-04191

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Änderungsantrag PlUA zu TOP 22, Vorlage 17-04087; Antrag Rat 

Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dass die Bauarbeiten (Abriss- und Neubau) für das Projekt erst begonnen werden sollen, wenn gewährleistet ist, dass die Grundschüler, Lehrerinnen und Betreuerinnen der Hans-Georg-Karg Grundschule unter zumutbaren Umständen den Unterricht und ihre Erholungspausen durchführen können. Sollte das von der Bauverwaltung nicht gewährleistet werden können, ist der Unterricht an einen alternativen Standort mit zumutbaren Unterrichtsbedingungen zu verlagern. Zum Wohle der Kinder mögen der Bauherrin die entsprechenden Auflagen für das Bauprojekt auferlegt werden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Eltern von Schülern der Hans-Georg Karg Grundschule riefen gestern bei der Fraktion an, weil sie sich schlecht bis gar nicht über die Umstände informiert fühlen, unter denen Ihre Kinder während der Bauzeit Ihren Unterricht durchführen sollen. Die Schule ist nur ca. 20 m vom Baugelände entfernt und die BIBS Fraktion stellt in Frage, ob die Bauverwaltung sichergestellt hat, dass die Grundschüler genügend und sicher vor den Baustellenemissionen geschützt werden: Lärm, Staub, Vibrationen, Hitze (nachdem dort der kühlend-klimatisierende Bewuchs entfernt wurde). Wenn und solange dort während der Bauphase das Wohl der Kinder nicht sichergestellt ist, darf mit den Arbeiten nicht begonnen werden.

gez. Dr. Dr. Wolfgang Büchs,
(BIBS-Fraktionsvorsitzender)
 

 

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