Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-04116-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Standorte von "Hundestationen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beteiligt:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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15.03.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 02.03.2017 (17-04116) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Eine Übersicht der einzelnen Standorte der Hundestationen in den Stadtbezirken ist der Anlage zu entnehmen.
Zu Frage 2:
Als Standorte für die bisher aufgestellten Hundestationen wurden Park- und Grünanlagen sowie Bereiche im Straßengrün ausgewählt, die einerseits ein besonderes hohes Maß an Verschmutzung durch Hundekot und andererseits eine besonders starke Frequentierung durch die Bevölkerung zur Freizeitgestaltung und Naherholung aufweisen.
Da das Entfernen von Hundekot keine Pflichtaufgabe der Stadt darstellt, wurden an diesen ausgewählten Bereichen als besonderer Service für die Hundehalter und zur Bereithaltung nutzbarer hochwertiger Grünflächen für alle Nutzergruppen die genannten Stationen errichtet.
Gemäß der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit der Stadt Braunschweig sind Hundehalter verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen.
Dieses gilt auch im Bereich gewidmeter Straßen wie der Salzdahlumer Straße und der Schefflerstraße. Entsprechende Hundekotbeutel sind im Handel zu erwerben. Abfallbehälter zur Entsorgung des Kots stehen fast flächendeckend im Stadtgebiet zur Verfügung.
Zusätzlich zu der Verpflichtung zur Kotentsorgung der Hundehalter sind die jeweiligen Anlieger der Grundstücke gemäß Straßenreinigungssatzung bzw. Straßenreinigungsverordnung zur regelmäßigen Reinigung der Gehwege verpflichtet.
Eine über dieses Maß hinausgehende freiwillige Leistung der Stadt Braunschweig zur Vorhaltung von Hundestationen an weiteren mehreren hundert potentiell möglichen Standorten im öffentlichem Straßenraum übersteigt die vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen. Insbesondere die Kosten für den Einkauf der Beutel und das regelmäßige Nachfüllen der Spender belastet dauerhaft den Haushalt und bindet Kapazitäten der städtischen Mitarbeiter, die ihrer eigentlichen Aufgaben in der Grünflächenpflege nicht mehr im erforderlichen Maß nachkommen können.
Zu Frage 3:
Die Einnahmen der Hundesteuer sind allgemeine Deckungsmittel des städtischen Haushalts und dienen zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs der Stadt für die Erfüllung der vielfältigen kommunalen Aufgaben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16 kB
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