Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-04120-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.03.2017 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Grundsätzlich prüft die Verwaltung bei allen Projekten, die sie vorbereitet und umsetzen will, ob Fördermöglichkeiten bestehen. Im Hinblick auf die benannte „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ (Kommunalrichtlinie) sowie dem Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“ geschieht dies derzeit. Erste konkrete Fördermöglichkeiten für die Stadt Braunschweig werden sich dabei voraussichtlich für Fahrradabstellanlagen am Hauptbahnhof ergeben.

 

Soweit die Programme zu weiteren aktuellen Projekten der Stadt passen, werden diese angemeldet. Der Bahnhof Gliesmarode, der in Zukunft als multimodaler Verknüpfungspunkt aufgewertet werden soll, bietet dabei ideale Voraussetzungen für die in den Förderbedingungen benannten Aspekte.

 

Fahrradschnellwege sind im Rahmen der Kommunalrichtlinie ebenfalls grundsätzlich förderfähig. Hierfür werden aktuell unter Federführung des ZGB Machbarkeitsstudien für Strecken unter anderem nach Wolfsburg erstellt, so dass eine Förderung in späteren Jahren in Frage kommt.

 

Zu 1.: Ja, der Verwaltung sind die angesprochenen Förderprogramme bekannt. Fördermittel wurden bislang aber noch nicht beantragt.

 

Zu 2.: Die für eine Förderung vorgesehenen Projekte müssen hinreichend konkret durchgeplant sein und die städtische Kofinanzierung muss gesichert sein. Für den Bahnhof Gliesmarode und die Fahrradabstellanlagen am Hauptbahnhof ist das absehbar.

 

Zu 3.: Planungen für ein Mobilitätskonzept bestehen derzeit nicht. Vielmehr zeichnet sich im aktuellen ISEK-Prozess eine Entwicklung hin zur Aufstellung eines neuen Mobilitätsentwicklungsplanes ab. Soweit sich dafür Fördermöglichkeiten ergeben, werden auch diese berücksichtigt.


 

 

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