Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-03973-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 20.02.2017 (17-03973) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Nitrat gelangt vor allem durch eine landwirtschaftliche Bodennutzung und insbesondere die damit verbundenen Stickstoffüberschüsse aus Wirtschaftsdünger und Mineraldünger ins Grundwasser. Regionen mit Intensivtierhaltung und Ackerbau in Kombination mit sehr leicht durchlässigen Böden sind hiervon besonders stark betroffen.

 

Die Qualitätsnorm für das Grundwasser in Bezug auf den Nitratgehalt beträgt nach den Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 50 Milligramm pro Liter (mg/l). Bei steigenden Trends muss ab einer Nitratkonzentration von 37,5 mg/l über entsprechende Maßnahmen eine Trendumkehr eingeleitet werden. Die Trinkwasserverordnung legt als Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser ebenfalls 50 mg/l fest.

 

Im Jahre 2015 hatte der niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz sämtliche Landräte und Oberbürgermeister über die hohen Nitratwerte im Grundwasser des jeweiligen Zuständigkeitsbereichs informiert. Gleichzeitig bat er darum, die Ursachen zu recherchieren. Dabei waren in Braunschweig drei Landesmessstellen mit Nitratgehalten größer als 50 mg/l auffällig, eine davon liegt in Timmerlah.

 

Um die Ursache und das Ausmaß der Nitratbelastung in Braunschweig näher einzugrenzen, hat die Stadt Braunschweig Anfang des Jahres 2016 insgesamt 30 Grundwassermessstellen im Stadtgebiet auf Nitrat untersuchen lassen. Dabei wurden jeweils 10 Messstellen auf Ackerstandorten, auf Grünflächen und in Siedlungsbereichen beprobt und analysiert.

 

Dieses vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

 

Zu 1.: Erhöhte Nitratwerte im Grundwasser sind in ganz Niedersachsen zu beobachten. Im Stadtgebiet ist eine Überschreitung des Grenzwertes für Nitrat im Grundwasser nicht nur im Bereich Timmerlah zu beobachten. Neben den o. g. Landesmessstellen weisen 6 von 10 städtischen Messstellen in Ackerbereichen Nitratbelastungen größer als 50 mg/l auf, darunter auch eine Messstelle in Timmerlah.


 

Zu 2.: Die Grundwasserfließrichtung im Bereich Timmerlah ist aufgrund der Topografie uneinheitlich. So befindet sich die Landesmessstelle Timmerlah I in einer Kuppenlage, die auf ein eher kleinräumiges Einzugsgebiet schließen lässt. Da das Grundwasser die vorhandenen Vorfluter speist, beeinflussen seine Qualität und Menge auch die Oberflächengewässer. In der Umgebung der belasteten Messstellen findet keine Trinkwassergewinnung statt. Erlaubnisse für Grundwasserentnahmen zur landwirtschaftlichen Beregnung existieren im Bereich Timmerlah nicht.

 

Zu 3.: Da vor allem die Düngung landwirtschaftlicher Flächen ursächlich für die Nitratbelastung des Grundwassers ist, sind die Einwirkungsmöglichkeiten der Stadt Braunschweig begrenzt. Fachlich ist hier in erster Linie die Zuständigkeit der Land­wirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) als zuständige Düngebehörde gegeben. Die Verwaltung hat deshalb sowohl die Messdaten als auch Informationen zur Grundwasser­fließrichtung und zu dem Gebiet, in dem sich das untersuchte Grundwasser gebildet hat, der LWK und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz übermittelt. Um den Ursachen gezielt nachgehen zu können, sind gerade die Bereiche, in denen sich das untersuchte Grundwasser gebildet hat, die sogenannten „Suchräume“, von besonderer Bedeutung. Die Flächennutzungen in diesem Bereich sollten insbesondere unter düngerechtlichen Gesichtspunkten näher untersucht werden.

 

Im nächsten Schritt wird es deshalb einen „Runden Tisch“ mit verschiedenen Vertretern der LWK und der Landwirtschaft geben, um die exakten Ursachen der Nitrateinträge und die Möglichkeiten ihrer Reduzierung zu diskutieren. In erster Priorität sollen dabei nach Vorgabe des Umweltministeriums die zugehörigen Suchräume der Landesmessstellen betrachtet werden.
 

 

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