Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-04211
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennungen im Baugebiet "Okeraue"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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Entscheidung
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05.04.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NKomVG.
Begründung:
Für das Stadtgebiet zwischen Okeraue, Im Kirchkamp und Celler Heerstraße hat der Rat der Stadt Braunschweig am 01. November 2016 (Drucksache 16-02690-01) den Bebauungsplan „Okeraue“, WT 53, beschlossen. Planungsziel ist die Entwicklung eines Wohngebietes. Das Baugebiet wird durch zwei neue Straßen erschlossen. Die Straße „Okeraue“ wird der zukünftigen Straßenausbauplanung entsprechend in das Baugebiet verlängert und die zweite Erschließungsstraße zweigt von dieser Verlängerung ab (siehe Anlage).
Maßgebliche Ziele der Straßenbenennung sind die Sicherung einer einfachen und eindeutigen Orientierung sowie die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung (z.B. bei Einsätzen von Rettungsfahrzeugen). Die Benennung der geplanten Erschließung unterstützt die Einhaltung dieser Ziele.
Da es sich bei der neuen Haupterschließungsstraße um eine Verlängerung der vorhandenen Straße „Okeraue“ handelt, schlägt die Verwaltung vor, den Straßennamen „Okeraue“ aufzunehmen und die Verlängerung der Straße ebenfalls mit dem Namen „Okeraue“ zu benennen. Neben einer einfachen und eindeutigen Orientierung unterstützt der vorgeschlagene Straßenname die örtliche Zuordnung und die Identifikation mit dem neuen Wohngebiet.
Die bisherige Zuordnung der vorhandenen Bebauung an der Straße „Okeraue“ bleibt bestehen. Für den Fall der Benennung der Verlängerung mit dem Namen „Okeraue“ kann die Hausnummerierung im vorhandenen System der Hausnummernvergabe fortgesetzt werden, ohne Änderungen vornehmen zu müssen. Die vorhandenen Lagebezeichnungen Okeraue 3 bis 13 sind im Kurvenverlauf der vorhandenen Straße „Okeraue“ und der neuen Erschließungsstraße in das Baugebiet „Okeraue“ deutlich auszuschildern.
Für die zweite Erschließungsstraße als abgehende Stichstraße schlägt die Verwaltung den Namen „Kohlgarten“ vor. Er repräsentiert eine starke historische Verbundenheit mit der Fläche des Baugebiets. Bei dem Namen „Kohlgarten“ handelt es sich um einen alten Flurnamen. Die Lage der Flur entspricht im Wesentlichen der Lage des Baugebietes. Der zuständige Heimatpfleger hat den Namensvorschlag daher ausdrücklich eingebracht, um diesen historischen Bezug zu erhalten. Im Umfeld des Baugebietes liegende Straßennamen sind ebenfalls durch den Bezug zur (historischen) Örtlichkeit gekennzeichnet.
Die Verwaltung regt somit abschließend an, die zwei neuen Erschließungsstraßen im Baugebiet „Okeraue“ gemäß der Anlage mit den Namen „Kohlgarten“ und „Okeraue“ zu benennen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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931,6 kB
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