Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-00316-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrates 310 vom 07.07.2015:

 

Die Durchfahrtsbeziehung Helenenstraße in Richtung Frankfurter Straße soll durch die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung für mindestens ein Jahr probeweise unterbunden werden. Damit soll eine der Empfehlungen des von der Stadt Braunschweig in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachtens („Zu Fuß unterwegs in der Sozialen Stadt / Qualitäts-verbesserung im Hauptfußwegenetz und am Frankfurter Platz“ - plan & rat, Mai 2013) umgesetzt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Es ist grundsätzlich möglich, Verkehre innerhalb eines Quartiers durch die Einrichtung von Einbahnstraßen zu führen, um dadurch unerwünschte Fahrstrecken („Schleichwege“) zu unterbinden. Einbahnstraßen sind jedoch auch mit Nachteilen behaftet:

  • Gegenverkehr mit Kraftfahrzeugen ist in Einbahnstraßen nicht vorhanden. Daher können die Fahrzeugführer unter Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreite höhere Fahrgeschwindigkeiten erzielen. Erfahrungen aus der Praxis haben bestätigt, dass ungeachtet einer Geschwindigkeitsbeschränkung Einbahnstraßen ein höheres Geschwindigkeitsniveau aufweisen als Straßen identischer Fahrbahnbreite mit Gegenverkehr. Dies widerspricht jedoch dem eigentlichen Zweck einer Tempo 30-Zone, den Verkehr insgesamt zu beruhigen, die Fahrgeräusche zu vermindern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
  • Durch Bestehen einer Einbahnstraßenregelung sind bestimmte Örtlichkeiten innerhalb der Einbahnstraßen nicht mehr auf dem kürzesten Weg erreichbar. Dadurch müssen Umwegfahrten in Kauf genommen werden, die sonst nicht erforderlich wären.
  • Durch die unvermeidbaren Umwege werden andere Straßenzüge belastet, die sonst nicht befahren würden. Die Belastung besteht aus einer erhöhten Verkehrsstärke, höherer Abgasbelastung und höherem Feinstaubeintrag sowie einem ebenfalls erhöhten Geräuschpegel über den Tag verteilt zum Nachteil der dortigen Anwohner.

 

Die dargestellten Nachteile haben unmittelbare Auswirkung auf die Anwohner der Helenenstraße und auch auf die übrigen Anwohner des Quartiers, die von unvermeidbaren Umwegen betroffen sind.


 

Die Verwaltung wird daher die Anwohner des Quartiers im Rahmen eines Beteiligungs-prozesses zur Sozialen Stadt informieren. Sofern sich dabei eine klare Haltung zugunsten der Einbahnstraße ergibt, wird die Verwaltung die probeweise Einrichtung veranlassen.

 

Der Stadtbezirksrat wird hierüber unaufgefordert informiert.


 

 

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