Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-04150-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bundesprogramm Ladeinfrastruktur
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat
- Beteiligt:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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zur Kenntnis
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07.04.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 07.03.2017 (17-04150) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Die Stadt Braunschweig hat im Rahmen des Schaufensters Elektromobilität ein vergleichsweise dichtes Netz an Ladesäulen in Braunschweig als Anschubförderung aufgebaut. Die Stadtverwaltung unterstützt den Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge konzeptionell. Der Betrieb dieser Infrastruktur, die den Vergleich mit einem Tankstellennetz zulässt, ist jedoch nicht primäre Aufgabe einer kommunalen Verwaltung, sondern vielmehr eines privaten Betreibers. Die Verwaltung steht derzeit in der Verhandlung mit potentiellen Betreibern aus der Energieversorgung, deren Aufgabe es sein wird, die vorhandene Ladesäuleninfrastruktur zu betreiben, ggf. diese aber auch über das Bundesprogramm auszuweiten.
Zu Frage 2 und 3:
Eine Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm Ladeinfrastruktur setzt bei der Stadt Braunschweig die Möglichkeit zur Vorfinanzierung und Einstellung von Komplementärmitteln als Kostendeckung im Haushalt 2017 voraus. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist gemäß Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland vom 13. Februar 2017 nicht zulässig.
Die Förderung bezieht sich bei einer maximalen Förderquote von bis zu 60 % nur auf den Aufbau weiterer Infrastruktur nach Ladesäulenverordnung (LSV), nicht aber auf den Betrieb der vorhandenen Ladesäuleninfrastruktur, der sich wirtschaftlich derzeit nicht abbilden lässt.
Als Voraussetzung für den Antrag wird eine Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren gefordert. Weder die Finanzmittel für die Beschaffung noch die Finanzierung des Betriebes stehen im Haushalt zur Verfügung. Die Verwaltung wird daher für einen weiteren Ausbau keinen eigenen Förderantrag stellen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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65,4 kB
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