Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-03904-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Grünanlage St. Vinzenz Krankenhaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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zur Beantwortung
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26.04.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu den Fragen des Stadtbezirksrates 120 vom 15.02.2017 (Dr. Nr. 17-03904), die sich auf die Weiternutzung des auf dem Krankenhausgelände befindlichen kleinen Parks beziehen, wird wie folgt Stellung genommen:
- Gibt es eine Möglichkeit als Zwischennutzung (oder auch langfristig) den Park für die Öffentlichkeit zu nutzen?
Das Grundstück des Vinzenz-Krankenhauses befindet sich in Privatbesitz. Welche Nachnutzungen vom Eigentümer geplant sind, ist der Stadt nicht bekannt.
Sollte das Krankenhaus-Areal wieder für gesundheitliche Zwecke genutzt werden, wäre die Zuordnung einer privaten Grünfläche wünschenswert.
Eine zwischenzeitliche Öffnung der Grünanlage für die Öffentlichkeit stünde jedoch erst zur Diskussion, sollte das Grundstück einer gänzlich anderen Nutzung zugeführt werden.
- Welche Kosten würden für die Stadt entstehen bzw. wäre der Eigentümer grundsätzlich dazu bereit?
Inwieweit der Eigentümer einer zwischenzeitlichen Öffnung des Geländes für die Öffentlichkeit zustimmen würde, ist nicht bekannt. In jedem Fall dürften der Stadt in dem Zusammenhang keine Kosten entstehen, da eine Nutzung dieser Grünfläche für die Öffentlichkeit weder dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Wallring- Ost“, IN 235 entspricht noch in diesem Bereich ein Defizit an öffentlichen Grünflächen besteht.
Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist im Bereich des kleinen Parks für ursprünglich angedachte Krankenhauserweiterungen eine überbaubare Fläche festgesetzt, die unter Beachtung des vorhandenen Großgrünbestandes eine Bebauung mit zwei bis drei Vollgeschossen in offener Bauweise zulässt.
- Ein langfristig planerisches Ziel war, mehr Zugänge zum Wasser zu gestalten. Sieht die Stadt hier am St. Vinzenz die Möglichkeit einen Zugang zur Oker langfristig zu realisieren?
Die Schaffung einer öffentlichen Grünfläche auf dem Grundstück bzw. auf einer
Teilfläche des Grundstücks ist in dem, im Jahre 2010 beschlossenen Gesamtkonzept
für den Wallring, nicht vorgesehen. Direkt gegenüber liegt der Museumspark, in
dessen Verlauf genügend Möglichkeiten bestehen, diesen Abschnitt des
Okerumflutgrabens öffentlich zu erleben. Ein Fehlbedarf an öffentlichen Grünflächen
ist in diesem Wallring-Abschnitt nicht vorhanden, so dass die Schaffung zusätzlicher
öffentlicher Grünflächen in diesem Bereich nicht zwingend notwendig ist.
