Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-04294
Grunddaten
- Betreff:
-
Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH Jahresabschluss 2016 - Feststellung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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04.05.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
a) der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH werden angewiesen,
b) der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH
folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Jahresabschluss 2016 mit einem Überschuss in Höhe von 281.006,52 € wird festgestellt.
- Es erfolgt eine Gewinnausschüttung in Höhe von 118.497,01 € an die beiden Gesellschafterinnen Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH und Stadt Braunschweig anteilig ihrer jeweils gehaltenen Geschäftsanteile zum 15. Oktober 2017.
- Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 162.509,51 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gesellschaftsanteile an der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH (HBG) werden in Höhe von 94,9 % von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) und in Höhe von 5,1 % von der Stadt Braunschweig gehalten.
Der Jahresabschluss ist gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der HBG von der Geschäftsführung aufzustellen. Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 12 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Zuvor ist gemäß § 11 Abs. 3 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages eine Beratung im Aufsichtsrat erforderlich.
Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der HBG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der HBG und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
Der Aufsichtsrat der HBG hat sich in seiner Sitzung am 30. März 2017 mit dem Jahresabschluss 2016 befasst und die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 in der vorgelegten Fassung sowie die vorgeschlagene Gewinnverwendung empfohlen.
Die Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH schließt das Geschäftsjahr 2016 mit einem Überschuss in Höhe von 281.006,52 € ab. Gegenüber dem Wirtschaftsplan 2016 ergibt sich damit eine geringe Ergebnisverbesserung in Höhe von rd. 6,8 T€.
Die Bilanzsumme hat sich im Geschäftsjahr 2016 um rd. 548,5 T€ auf 11.548.152,83 € erhöht.
Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Jahresabschluss 2016 erstmals unter Anwendung des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), das am 23. Juli 2015 in Kraft getreten ist, aufgestellt wurde. Die Jahresabschlussdaten 2015 und die Plandaten 2016 wurden noch auf Grundlage der bis zum 23. Juli 2015 geltenden Rechtsvorschriften erstellt. Entsprechend sind die Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge nicht direkt vergleichbar. Die Umgliederung der Vorjahresdaten nach BilRUG ist der Anlage 3 zu dieser Vorlage zu entnehmen.

Die Umsatzerlöse haben sich insgesamt gegenüber der Planung positiv entwickelt (rd. +1.711,2 T€).
Für den Bereich Hafen- und Hafenbahnbetrieb sind Mindererlöse in Höhe von rd. 347 T€ zu verzeichnen. Diese sind auf das gegenüber der Planung geringere Umschlagsvolumen insbesondere der Bahngüter zurückzuführen. Wesentlicher Grund für den Rückgang ist der Wegfall des Containerzuges von und nach Bremerhaven seit Januar 2016.
Nach dem Wegfall der Zugverbindung wurden die Container ersatzweise per LKW transportiert. Dies hat u. a. zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse im Bereich Containertransfer um insgesamt rd. 1.570 T€ beigetragen. Die hierdurch entstandenen Mehrkosten sind an die Kunden weiterbelastet worden.
Die Erlöse im Bereich Mieten und Pachten bewegen sich auf Planniveau (rd. -2 T€).
Die Bestandsveränderungen betreffen zum Bilanzstichtag unfertige Leistungen für Dritte im Bereich des Heizkraftwerks Mitte. Die Arbeiten werden in 2017 abgeschlossen und schlussgerechnet. Bereits abgerechnete Leistungen sind in den Umsatzerlösen ausgewiesen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge fallen gegenüber der Planung um rd. 191,1 T€ geringer aus. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die BilRUG-bedingte Umgliederung der Umsatzerlöse zurückzuführen. So sind seit dem Geschäftsjahr 2016 Erlöse aus der Weiterberechnung von sonstigen Gebühren, Stromlieferungen, Wasserentnahmen und Grundsteuer nicht mehr als sonstige betriebliche Erträge sondern als Umsatzerlöse zu buchen. Das Volumen dieser Positionen beläuft sich im Geschäftsjahr 2016 auf rd. 397 T€.
Die Materialaufwendungen fallen gegenüber der Planung um rd. 1.573 T€ höher aus. Grund für die Erhöhung sind u. a. die nach Wegfall des Containerzuges durch den Transport per LKW entstandenen Mehrkosten. Zudem wurden im Zuge der Insolvenz einer Reederei für vereinzelte Kunden Hafengebühren in Hamburg verauslagt und in gleicher Höhe weiterbelastet.
Die Personalaufwendungen, die Abschreibungen sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bewegen sich auf Planniveau.
Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 1. März 2017 erteilt.
Ergebnisverwendung:
Wie in den Vorjahren erfolgt eine Bruttoausschüttung in Höhe von 8 % des gezeichneten Kapitals. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von 118.497,01 €. Die Gewinnausschüttung erfolgt an die beiden Gesellschafterinnen SBBG und Stadt Braunschweig anteilig ihrer jeweils gehaltenen Gesellschaftsanteile. Entsprechend ergibt sich eine Bruttoausschüttung an die SBBG in Höhe von 112.453,66 € und in Höhe von 6.043,35 € an die Stadt Braunschweig. Nach Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages ergibt sich eine Nettoausschüttung an die SBBG in Höhe von 82.794,00 € und an die Stadt Braunschweig in Höhe von 5.086,99 €. Die auf den Ausschüttungsbetrag an die SBBG anfallenden Steuern in Höhe von 29.659,66 € können verrechnet werden, sodass sich eine entsprechende Steuerersparnis ergibt. Die Gewinnausschüttung soll zum 15. Oktober 2017 erfolgen. Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 162.509,51 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, ein Auszug aus dem Anhang sowie der Lagebericht 2016 der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH sind als Anlagen beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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432,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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258,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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31,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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486,8 kB
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