Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 17-04193
Grunddaten
- Betreff:
-
Mehr Dienstfahrten mit dem Fahrrad
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- FDP-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Beantwortung
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04.05.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit dem 1. Februar 2017 gilt die neue Reisekostenverordnung, erlassen vom Niedersächsischen Landtag. Eine der Änderungen betrifft die Fahrradbenutzung (§ 5 Abs. 5 NRKVO): Danach werden nun für Fahrten mit dem privaten Fahrrad 0,05€ pro gefahrenem Kilometer als Entschädigung gezahlt. Die Fahrten sind einzeln aufzuführen und gesammelt einzureichen. Bisher wurde für die Fahrradnutzung eine Pauschale von 5,00€ pro Monat ausgezahlt. Eine separate Erfassung jeder einzelnen Fahrt war nicht notwendig.
Der erhöhte Aufwand, der mit der Dokumentation verbunden ist, verringert die Zeit, in der sich die städtischen Mitarbeiter ihren eigentlichen Aufgaben widmen können – und das für einen geringen erstatteten Betrag pro Monat. Hier wird den Mitarbeitern die Motivation genommen, ihr Rad dienstlich zu nutzen, während an anderer Stelle die Stadt für sportliche Betätigung wirbt („Hansefit“) und den Wert von Fitness in der gesundheitlichen Prävention und zur Senkung von Fehlzeiten betont.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Wie viele Mitarbeiter der Stadt Braunschweig nutzen ihr privates Fahrrad, um Dienstwege zu erledigen?
Welche Personalkosten entstehen durch das neue Verfahren laut Reisekostenverordnung, Fahrradkilometer nicht pauschal, sondern einzeln zu erfassen?
Wie schafft die Stadt Braunschweig Anreize, das Rad für Dienstwege zu nutzen und wie will sie die Zahl der Dienstradler in Zukunft noch ausbauen?
