Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-04206

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 
„Die Straße „Im Winkel“ mit ihren abzweigenden, gleichnamigen Seitenstraßen wird als Tempo 30-Zone ausgewiesen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 
Begründung der Beschlussvorlage

 

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Entscheidung über die Einrichtung einer Tempo 30-Zone um eine verkehrsplanerische Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde, da die Bedeutung der Straße nicht über den Stadtbezirk hinausgeht.

 

Anlass

 

Über ein Schreiben eines Bürgers wurde die Bitte an die Stadt herangetragen, die Straße „Im Winkel“ als Tempo 30-Zone auszuweisen.

 

Die Verwaltung hat diese Angelegenheit mit folgendem Ergebnis geprüft:

Die Straße „Im Winkel“ sowie die von ihr abzweigende, gleichnamige Seitenstraßen bilden ein zusammenhängendes Wohngebiet. Bisher gilt dort 50 km/h als zulässige Höchst-geschwindigkeit. Die betroffenen Straßen dienen ausschließlich der Erschließung des Wohngebietes sowie der Kirche und dem Gemeindehaus und erfüllen keinerlei Verbindungsfunktion.

 

Die Anforderungen an Tempo 30-Zonen gemäß § 45 Abs. 1c StVO sind erfüllt.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Straße „Im Winkel“ zum Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer als Tempo 30-Zone einzurichten.

 

Innerhalb der Tempo 30-Zone gilt die Vorfahrtsregel „rechts vor links.
 

 

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