Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 17-04413

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wassergesetzes eingebracht.

Neben den Gewässern erster und zweiter Ordnung sollen nun auch Gewässer dritter Ordnung einen Gewässerrandstreifen bekommen. Diese sollen jeweils 5m (gegenüber vorher 1 - 3m) breit sein. Düngung und Pflanzenschutz sind auf diesen Streifen untersagt.

Vor diesem Hintergrund eines möglichen Inkrafttreten fragen wir die Verwaltung:
1. Welche privaten und welche städtischen Flächen wären in Braunschweig von den neuen Auflagen betroffen?
2. Was bedeutet die geplante Änderung konkret für etwaige Grundstückseigentümer?

3. Wie bewertet die Verwaltung den ökologischen Nutzen im Vergleich zu den eigentumsrechtlichen Konsequenzen?

 

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