Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-04384
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung von bezirklichen Mitteln 2017 im Stadtbezirk 131 - Innenstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Sack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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Entscheidung
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02.05.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die im Jahr 2017 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 131 – Innenstadt – werden wie folgt verwendet:
- Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen595 €
- Unterhaltung unbeweglichen Vermögens9.000 €
- Grünanlagenunterhaltung800 €
Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Haushalts 2017.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Verwendung der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk 131 –Innenstadt- unterbreitet die Verwaltung dem Stadtbezirksrat folgende Vorschläge:
Zu 1 Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen:
Grundschule KlintEigentumsregal595 €
Zu 2 Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens/Straßeninstandhaltungsmaßnahmen
Steintorwall | Gehweg/Parkplätze Westseite, im Bereich Haus-Nr. 17 – 21, Regulierung der Betonplatten und des Großpflasters in Teilbereichen (Wurzelschäden), Betonplatten und Schottertragschicht teilweise erneuern nicht beitragspflichtig |
4.500 €
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Petritorwall | Gehweg Westseite, im Bereich Haus-Nr. 1 – 4, Regulierung der Betonplatten in Teilbereichen (Wurzelschäden), Betonplatten und Schottertragschicht teilweise erneuern nicht beitragspflichtig |
4.000 €
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Beckenwerkerstraße | Gehweg im Bereich Haus-Nr. 40 – 44, Regulierung der Betonplatten in Teilbereichen, Betonplatten und Schottertragschicht teilweise erneuern nicht beitragspflichtig |
6.500 €
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Klint | Gehweg im Bereich Haus-Nr. 7 – 9, Regulierung der Betonplatten in Teilbereichen (Betonplattenbrüche), Betonplatten und Schottertragschicht teilweise erneuern nicht beitragspflichtig |
4.200 €
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Neuer Weg | Gehweg im Bereich der Haus-Nr. 4, Regulierung der Betonplatten in Teilbereichen (Betonplattenbrüche), Betonplatten und Schottertragschicht teilweise erneuern nicht beitragspflichtig |
2.500 €
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Die Fachverwaltung verbindet mit der o.a. Auflistung keine Prioritätensetzung. Mehrere Maßnahmen könnten z. B. kumuliert werden.
Zu 3 Grünanlagenunterhaltung:
Teilerneuerung einer Bank am Hagenmarkt durch betriebseigenen
Tischler (Materialaufwendungen)800 €
Der Stadtbezirksrat Innenstadt hat im laufenden Haushaltsjahr von seinem Recht Gebrauch gemacht, die Haushaltsmittel als Budget zugewiesen zu bekommen (siehe § 16 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig). Verschiebungen zwischen den einzelnen Teilbudgets sind somit möglich.
