Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-03643-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt vom 12. Januar 2017 [17-03643] wird wie folgt Stellung genommen.

 

Die Recherchen von Plusminus und CORRECTIV erfolgen zu den Hygienestandards in deutschen Krankenhäusern. Dabei nehmen die Autoren der Sendung auf die Empfehlung des Robert-Koch-Institutes (RKI) „Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen“ aus dem Jahre 2009 Bezug. Es wird ausgesagt, dass bestimmte Krankenhäuser nicht mit ausreichend qualifiziertem Hygienepersonal ausgestattet seien und dass dies negative Auswirkungen auf den Hygienestandard haben könne. Im Internet ist eine interaktive Karte eingestellt worden, bei der man die einzelnen Kliniken der 16 Bundesländer anklicken konnte. Die Krankenhäuser, die lt. Autoren der Sendung über ausreichend Hygienepersonal entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes verfügten, leuchteten dabei grün auf, die Kliniken mit einer vermuteten Unterversorgung mit

Hygienepersonal  rot. Das Klinikum der Stadt Braunschweig war unter den Kliniken mit rot leuchtendem Button aufgeführt. Hierauf bezieht sich die Anfrage der CDU-Fraktion:

 

 

Zu  Frage 1.:

 

Die in der ARD-Sendung genannten Daten beziehen sich auf Erhebungen aus dem Jahre 2014. Inzwischen hat die ARD die interaktive Karte aus dem Internet genommen und eingeräumt, dass es aufgrund von landesunterschiedlichen Verordnungen in einigen Bundesländern zu Missverständnissen in der Auswertung der Daten gekommen sei. Außerdem habe es technische Schwierigkeiten einiger Krankenhäuser bei der Datenübermittlung an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gegeben. So hätten einige Kliniken in 2014 Hygienepersonal beschäftigt, dies jedoch mitunter nicht angegeben, weil nicht alle Berufe in den länderspezifischen Verordnungen gefordert oder empfohlen werden. Nach eingehender Prüfung habe sich die Plusminus-Redaktion entschieden, die Karte daher aus dem Netz zu nehmen.

Das Städtische Klinikum Braunschweig verfügte im Stellenplan 2014 über 2 Krankenhaushygieniker, 25 hygienebeauftragte Ärzte und 6 Hygienefachkräfte. Das Klinikum Braunschweig wurde seitens der Autoren mit „ungenügendem Hygienestandard“ gekennzeichnet, weil keine Hygienebeauftragten in der Pflege an den G-BA gemeldet worden waren.

 

Die nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 2000, zuletzt geändert 18. Juli 2016, geforderte landesspezifische Rechtsverordnung wird in Niedersachsen über die „Niedersächsische Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen“ (NMedHygVO) vom 26. März 2012 umgesetzt. Niedersachsen gehört zu den Ländern, die in ihrer Verordnung Hygienefachkräfte in der Pflege nicht fordern.

Dennoch hat das Städtische Klinikum in 2015 2 Hygienefachkräfte für den Bereich der Pflege ausgebildet (laut Pressemitteilung des Städtischen Klinikums vom 11. Januar 2017).

 

Zu Frage 2.:

 

Verwaltung und Klinikum gehen von einem hohen Hygienestandard im Städtischen Klinikum Braunschweig aus. Die RKI-Empfehlungen und die NMedHygVO werden eingehalten.

 

Es erfolgen auf hohem Niveau Surveillance-Maßnahmen wie Teilnahme an KISS (Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System) des Nationalen Referenzzentrums für Surveillance von nosokomialen Infektionen, Führen von Antibiotika-Verbrauchsstatistiken, regelmäßige Fortbildungen und Schulungen, Fortführung der Aus-/Weiterbildung von hygienebeauftragten Ärzten und Hygienefachkräften, weitgehendes Screening auf Methicillin-resistente Staphylokokken (MRSA) in Risikopopulationen, Engagement des Krankenhygienikers im Hygienenetzwerk Südostniedersachsen, Modellprojekte im Bereich der Hygiene in verschiedenen Bereichen des Klinikums etc..

 

Das Gesundheitsamt Braunschweig führt regelmäßig hygienische Begehungen im Städtischen Klinikum durch. Die Zusammenarbeit mit Geschäftsleitung, ärztlicher Direktion, Pflegedirektion und Krankenhaushygiene ist diesbezüglich reibungslos. Fragestellungen werden diskutiert und ggfs. gemeinsam einer Lösung zugeführt. Seitens des Gesundheitsamtes ist im Städtischen Klinikum Braunschweig von einem hohen Hygienestandard auszugehen, der weiterhin mit diversen, eben aufgeführten Maßnahmen hochgehalten wird. Insofern kann der Einstufung von Plusminus/CORRECTIV nicht gefolgt werden.

 

Zu Frage 3.:

 

Das Klinikum wird in 2017 weiteres Fachpersonal einstellen und, unter Beachtung der oben genannten RKI-Empfehlung, die Voraussetzung für die weitere Ausbildung zu Hygienebeauftragten in der Pflege für den konkreten Einsatz ab 2018 schaffen. Damit liegt das Klinikum Braunschweig über den Vorgaben der NMedHygVO. Geplant ist zudem die Bronzezertifizierung im Rahmen der „Aktion Saubere Hände“.

 

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