Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-04167-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Konzept zur Nutzung der Flüchtlingsunterkünfte in Braunschweig geht auf Seite 3 davon aus, dass lt. Auskunft des Jobcenters neben den durch das Land zugewiesenen Asylsuchenden ca. 500 anerkannte Flüchtlinge in Braunschweig im Bezug von SGB II-Leistungen des Jobcenters leben, deren Wohnsituation nicht im Einzelnen bekannt ist. Diese anerkannten Flüchtlinge können im Unterschied zu den zugewiesenen Asylsuchenden nicht gezielt sozialarbeiterisch betreut werden, daher sind Details der Wohnsituation nicht bekannt. Leistungsbegründende grundlegende Merkmale wie etwa die Adresse der Wohnung und die Miethöhe sind dagegen im Jobcenter bekannt.

 

Dies vorausgeschickt wird die Anfrage der AfD- Fraktion vom 10.03.2017 (17-04167) vom Jobcenter Braunschweig wie folgt beantwortet:

 

zu Frage 1.:

 

Alle Hilfebedürftigen bzw. Anträge auf Leistungen werden in der gleichen Weise geprüft.

Es gibt keine Unterscheidungen im Leistungsrecht bei der Bearbeitung der Anträge.

 

zu Frage 2.:

 

Der Wohnsitz wird bei allen Anträgen geprüft. Eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes muss vor Leistungsbewilligung vorliegen.

 

zu Frage 3.:

 

Es gibt keine Leistungsauszahlung, wenn die Wohnsituation nicht bekannt ist. Dies gilt gleichermaßen für Flüchtlinge wie für alle anderen Hilfebedürftigen.

 

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