Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02196
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktualisierung der Genehmigungssituation für die Deponie Watenbüttel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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02.05.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachstand:
Deponieaufbau, aktuelle Genehmigungssituation
Die Deponiefläche ist aufgeteilt in Schüttfeld (SF) I, II, II a und III. Zurzeit werden die SF I, II und II a gemäß Plangenehmigung aus 2012 abgedichtet und rekultiviert. Die Einlagerung von Abfällen auf dem SF III ist gemäß Plangenehmigung aus dem Jahr 2001 erlaubt. Diese Plangenehmigung sieht den höhenmäßigen Anschluss des SF III an das SF II vor. Aktuell ist das SF III im Betrieb und ist gemäß einem Ratsbeschluss (12087/08) vom 30.09.2008 für die Ablagerung von schadstoffbelastetem Straßenaufbruchabfall und belastetem Boden mit gefährlichen Inhaltstoffen geöffnet. Seit 2009 wird im Mittel etwas mehr Abfall angeliefert als ursprünglich geplant.
In bundesweiten Prognosen der zuständigen Ministerien wird seit geraumer Zeit darauf hingewiesen, dass der zur Verfügung stehende Deponieraum für abzulagernde Bodenmaterialien innerhalb kurzer Zeit verbraucht sein wird. Um Entsorgungsnotstände, unverhältnismäßig weite Entsorgungswege und einer sich daraus ableitenden Verteuerung bei Bautätigkeiten entgegenzuwirken, sind die Kommunen aufgerufen, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu planen und umzusetzen.
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Abbildung 1: Aufteilung der Deponie Watenbüttel
Zukünftige Deponie
Die von Westen nach Osten verlaufende Abdichtungsmaßnahme erreicht mit dem nächsten Bauabschnitt das SF II a. Daher besteht jetzt die Chance, durch die Erschließung des Anlehnungsbereiches zwischen SF III und SF II (siehe Abbild 2, grüne Fläche) zusätzliche Deponiefläche zu schaffen. Dafür muss dort eine multifunktionale Abdichtung, die sowohl als Oberflächenabdichtung des SF II a als auch als Basisabdichtung für das SF III dient, hergestellt werden.
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Abbildung 2: Deponie Watenbüttel, Einsatz multifunktionale Abdichtung
Mittels der multifunktionalen Abdichtung kann der Höhenunterschied zwischen dem Schüttfeld II a und III ausgeglichen werden. Dies ergibt eine Deponievolumenerweiterung von ca. 200.000 m³ (siehe Abb. 3, graue Fläche).
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Abbildung 3: Deponie Watenbüttel, Seitenansicht im Bereich der Änderung
Erforderlichkeit der Anpassung der Genehmigungssituation
Bisher ist im Bereich des Schüttfeldes II a eine Oberflächenabdichtung genehmigt, die technisch so ausgestattet ist, dass oberhalb der Dichtung keine zusätzlichen Ablagerungen erfolgen können (siehe Abb. 4). Durch die Anpassung zu einer multifunktionalen Abdichtung könnte dieses zusätzliche Deponievolumen zugänglich gemacht werden. Der jetzige Zeitpunkt bietet sich aufgrund des Baufortschrittes bei den Arbeiten zur Deponieabdichtung an.
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Abbildung 4: Deponie Watenbüttel, Seitenansicht der genehmigten Fläche
Für den Einsatz der multifunktionalen Abdichtung ist es notwendig, beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig eine Änderungsanzeige einzureichen.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die geänderte Ausführung entsteht ein Mehraufwand von ca. 2,0 Mio €. Dieser wird jedoch über die Mehreinnahmen durch zusätzlich abgelagerte Abfälle, die nach derzeitiger Abschätzung und Marktlage in Größenordnung von bis zu ca. 5,0 Mio. € liegen werden, kompensiert. Bei der Haushaltsplanung 2017 wurden die Planungen zur weiteren Nutzung des SF III bereits berücksichtigt.
Die konkreten Vergabevorgänge für die weiteren Arbeitsschritte zur Herstellung der Abdichtung werden nach Zustimmung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes und entsprechender Ausschreibung dem Bauausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.
