Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-04400

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Struktur-Förderung
Braunschweig GmbH werden angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

-  Der Jahresabschluss der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH für das Geschäftsjahr
   2016 wird mit einem Jahresfehlbetrag von 47.694,33 € festgestellt.

 

-  Die Gesellschafterin Stadt Braunschweig führt zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages
   47.694,33 € der Kapitalrücklage zu.

 

-  Dieser Betrag wird zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages der Kapitalrücklage

   entnommen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die gemäß § 11 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) vorgesehene Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Abdeckung des Verlustes bedarf einer Weisung an die dortigen Vertreter der Stadt Braunschweig.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der SFB herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.

 

Der Aufsichtsrat der SFB hat in seiner Sitzung am 18. April 2017 den Jahresabschluss 2016 beraten und der Gesellschafterversammlung o. g. Beschlussfassung empfohlen.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung 2016 der Gesellschaft weist (vor Verlustübernahme durch die Stadt) einen Fehlbetrag von 47,7 T€ aus und liegt damit um rd. 0,4 T€ besser als im Nachtragswirtschaftsplan 2016 seinerzeit veranschlagt.

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:
 

 

 

 

Die SFB hat im Jahr 2016 Grundstücke von der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (u. a. den Lilienthalplatz) erworben. Ich verweise hierzu auf meine Mitteilung außerhalb von Sitzungen für den Rat vom 11. April 2016 „Städtebauliche Infrastrukturentwicklung am Forschungsflughafen Braunschweig“ (DS 16-01754) sowie meine Vorlage vom 15. April 2016 für den Finanz- und Personalausschuss am 21. April 2016 zur Beschlussfassung über den Nachtragswirtschaftsplan 2016 der SFB. Die erworbenen Grundstücke sind mit einem Betrag von rd. 2,1 Mio. € aktiviert worden und finanziert mit einem von der Stadt Braunschweig verbürgten Darlehen der NORD/LB (siehe hierzu meine Vorlage vom 8. Juni 2016 (DS 16-02327) für den Rat der Stadt am 21. Juni 2016 zur Beschlussfassung über diese Bürgschaft). Hierdurch ergab sich in der Bilanz eine starke Erhöhung des Anlagevermögens auf der Aktivseite der Bilanz und durch die Darlehensaufnahme ein Anstieg der Verbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz.


Die Kreditaufnahme ist erst Ende 2016 umgesetzt worden, so dass Zinsaufwand hierfür noch nicht angefallen ist.

Aufwendungen sind neben den jährlich üblichen Kosten für Rechts-, Beratungs-, Abschluss- und Prüfungskosten lediglich in geringem Umfang für die Grundstücksbewirtschaftung
(17,0 T€) angefallen.

 

Der ausgewiesene Fehlbetrag soll von der Gesellschafterin Stadt Braunschweig ausgeglichen werden. Mittel stehen im Haushalt 2017 zur Verfügung.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Friedrichs & Partner, Göttingen, hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 7. Februar 2017 erteilt.

 

Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht 2016 der SFB sind als Anlagen beigefügt.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise