Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-04306

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

  1. der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig werden angewiesen,

 

  1. der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen,

 

in der Gesellschafterversammlung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Hinblick auf den Beschlussvorschlag wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2016 der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig (Niwo) Bezug genommen (siehe DS 17-04304).

 

Gemäß § 12 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages der Niwo obliegt die Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung der Gesellschafterversammlung der Niwo. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Stadt Braunschweig Beteiligungs-GmbH (SBBG) unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Niwo der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Niwo sowie der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchst. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.

 

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