Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-04364
Grunddaten
- Betreff:
-
GS Heidberg, Dresdenstr. 139, 38124 Braunschweig Erweiterung der vorhandenen Hausalarmanlage, elektroakustisches Notfallwarnsystem und Amokalarmanlage Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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02.05.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 06.02.2017 zugestimmt.
Die Gesamtkosten werden auf Grundlage der Kostenberechnung vom 22.03.2017 auf insgesamt 325.600 € einschließlich der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG.
2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Neuerrichtung eines elektroakustischen Notfallwarnsystems (ENS) sowie um die Erweiterung einer vorhandenen Hausalarmanlage in der Grundschule Heidberg. Die vorhandene Hausalarmierung/Brandmeldeanlage wird erweitert. Dadurch wird die Brandfrüherkennung verbessert. Die bestehende Alarmierungsanlage (Klingelanlage) wird durch das ENS ersetzt. Der Vorteil des Systems besteht darin, dass durch eine Anlage eine gezielte Alarmierung für Amok- und Brandfälle sowie eine Pausensignalisierung und Durchsagen erfolgen kann.
3. Angaben zum Raumprogramm
Das Raumprogramm bleibt unverändert.
4. Erläuterungen zur Planung
Im gesamten Gebäude sollen alle Flucht- und Rettungswege sowie die Betriebs- und Technikräume mit einer automatischen Brandmeldeanlage überwacht werden. Die Alarmierung erfolgt durch ein elektroakustisches Notfallwarnsystem, durch das gleichzeitig die Amok-Alarmierung erfolgt.
5. Techniken für regenerative Energien
Techniken für regenerative Energien sind nicht vorgesehen, da es sich um sicherheitstechni-sche Anlagen handelt.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen sind nicht vorgesehen, da es sich um eine Maßnahme handelt, bei der ausschließlich sicherheitstechnische Anlagen installiert werden.
7. Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich gemäß Kostenberechnung vom 22.03.2017 auf 325.600 €.
Einzelheiten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
8. Finanzierung
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Der Rat der Stadt Braunschweig hatte in seiner Sitzung am 01.11.2016 außerplanmäßige Haushaltsmittel i. H. v. 230.000 € für dieses Vorhaben im Projekt 4E.210173 bereitgestellt.
Die Haushaltsmittel stehen als Haushaltsrest aus dem Jahr 2016 zur Verfügung.
Die Differenz zu den festzustellenden Gesamtkosten i. H. v. 95.600 € werden im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit von Schulsanierungsmaßnahmen, bei denen entsprechende Einsparungen stattgefunden haben, durch eine entsprechende Mittelumsetzung bereitgestellt.
9. Bauzeit
Mit den Bauarbeiten wird im Sommer 2017 begonnen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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77,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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79,9 kB
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