Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-04277

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

 

  1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen 6 und 7 behandelt.
  2. Der Bebauungsplan mit örtlicher BauvorschriftHeinrich-der-Löwe-Kaserne“, AW 100, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
  3. Die zugehörige Begründung wird beschlossen.

 


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Beschlusskompetenz

 

Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 2 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunal­verfassungsgesetz (NKomVG).

 

 

Aufstellungsbeschluss und Planungsziel

 

Die militärische Nutzung der Heinrich-der-Löwe-Kaserne wurde im Jahr 2003 aufgegeben, sodass sich die Möglichkeit einer zivilen Nachnutzung des Areals im Südosten der Stadt Braunschweig ergibt. Diese Konversionsfläche bietet mit ihrer Nähe zur Innenstadt und zum Anschluss an die Autobahn A39 großes Potential sowohl für Gewerbe- als auch für Wohn­nutzung.

 

Am 17. Februar 2015 hat der Verwaltungsausschuss für das Gesamtareal den Aufstellungs­beschluss für den Bebauungsplan „Heinrich-der-Löwe-Kaserne“, AW 100, mit dem Ziel be­schlossen, hier Planungsrecht für dringend benötigte Wohnbauflächen sowie einen attraktiven Gewerbestandort u. a. zur Ansiedlung hochwertiger Büronutzungen in Sichtweite zur Auto­bahn zu schaffen. Nach einer Teilung des Bebauungsplanverfahrens wurde zunächst der nördliche Gewerbeteil, Bebauungsplan AW 113, im November 2016 als Satzung beschlossen. Nun soll mit dem Beschluss des Bebauungsplanes AW 100 der südliche Teil des Geländes der Heinrich-der-Löwe-Kaserne als Wohngebiet mit einem Nahversorgungsstandort entwickelt werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Heinrich-der-Löwe-Kaserne“, AW 100, beinhaltet eine südliche Teilfläche der ehemaligen Heinrich-der-Löwe-Kaserne sowie Teilbereiche der östlich angrenzenden Gewerbegebiete im Geltungsbereich der Bebauungspläne RA 13 und RA 22 und hat eine Größe von insgesamt ca. 36 ha. Die Festsetzungen zum Wohngebiet erstrecken sich dabei auf eine Fläche von ca. 25 ha. Die Änderung der rechtskräftigen Bebau­ungspläne RA 13 und RA 22 bezieht sich auf eine Reduzierung der immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (IFSP) sowie auf die Unzulässigkeit von einzelnen Nutzungen der Schrott- und Altwarenverwertung, mit denen typischerweise störende Immis­sionen verbunden sind.

 

Die Reduzierung der bisher möglichen Lärmkontingente im benachbarten Gewerbegebiet stieß auf Skepsis bei den ansässigen Unternehmen. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde daher ein lärmtechnisches Gutachten erstellt. Dabei konnte festgestellt werden, dass die verbleibenden Lärmkontingente gegenüber dem derzeit ausgeübten Bestand noch einen klaren Spielraum belassen, der eine lärmtechnische Erweiterung um 100 % zulässt. In den konkret genehmigten Bestand wird nicht eingegriffen. Die Ergebnisse wurden mit Vertretern der ansässigen Unternehmen erörtert.

 

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen

 

Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 1. August 2016 bis zum 1. September 2016 durch­geführt.

 

Stellungnahmen, die zu einer grundsätzlichen Änderung der Planung geführt hätten, wurden dabei nicht abgegeben. Die Stellungnahmen werden der Vorlage zum Satzungsbeschluss beigefügt und dabei mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen.

 

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

 

Am 29. November 2016 wurde die öffentliche Auslegung vom Verwaltungsausschuss be­schlossen und in der Zeit vom 2. Januar 2017 bis zum 1. Februar 2017 durchgeführt.

 

Während der öffentlichen Auslegung wurden 11 Anregungen vorgebracht. Die eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage 7 der Vorlage beigefügt und mit einem Vorschlag der Ver­waltung zum Umgang versehen.

 

Stellungnahmen, die zu einer wesentlichen Änderung der Planung geführt hätten, wurden nicht vorgelegt.

 


Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt, die in den Anlagen 6 und 7 aufgeführten Stellungnahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und den Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Heinrich-der-Löwe-Kaserne“, AW 100, als Satzung sowie die Begründung zu beschließen.

 


 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise