Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 17-04017
Grunddaten
- Betreff:
-
Keine Diskriminierung bei Einlasskontrollen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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07.04.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Integrationsfragen
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Vorberatung
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10.05.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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16.05.2017
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Beschlussvorschlag
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, innerhalb der nächsten 6 Monate Tests in den Braunschweiger gastronomischen Betrieben und Diskotheken durchzuführen. Ziel dieser Tests soll es sein, die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG, §19), in Verbindung mit dem Niedersächsischen Gaststättengesetzes (NGastG, §11 (1) Satz 14, §11 (2)) zu überprüfen. Bei den geplanten Tests ist insbesondere die Diskothek „Schwanensee“ zu berücksichtigen. Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot sind mit dem gesetzlich festgelegten Bußgeld von bis zu 10.000 Euro zu ahnden. Bei fortgesetzten Verstößen ist eine Gewerbeuntersagung zu prüfen. Nach Durchführung der Test sollen den Ratsgremien die Ergebnisse mitgeteilt werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit Jahren gibt es eine Vielzahl von Berichten über diskriminierende und rassistische Einlasskontrollen in Braunschweiger Diskotheken. Einen unrühmlichen „Spitzenplatz“ nimmt bei diesen Berichten das „Schwanensee“ ein. Hier gibt es seit 10 Jahren Berichte darüber, dass Menschen mit dunkler Hautfarbe abgewiesen worden sein sollen. Auch die lokale Presse berichtete darüber. So schrieb die „Neue Braunschweiger“ in 2011 unter der Überschrift „Harte Tür als Preis für Ruhe“ über einen Fall, bei dem südafrikanischen Freunden einer Braunschweigerin der Eintritt verweigert worden sein soll. In 2015 berichtete die „Braunschweiger Zeitung“ über einen Diskotest von drei ausländischen Studenten. Auch sie wurden im „Schwanensee“ nach eigenen Aussagen abgewiesen. Nun soll es vor einigen Tagen vor dem „Schwanensee“ erneut zu einem Vorfall gekommen sein, bei dem Flüchtlinge nicht nur nicht eingelassen, sondern im Anschluss auch noch von Türstehern anderer Clubs im Haus angegriffen worden sein sollen.
Da die geschilderten Probleme auch in anderen Orten anzutreffen sind, hat die Landesregierung zum 30.12.2015 eine entsprechende Änderung des niedersächsischen Gaststättengesetzes erlassen. Seitdem können diskriminierende Einlasskontrollen mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Laut Staatskanzlei ist bei wiederholten Verstößen auch eine Gewerbeuntersagung möglich. Dazu wird eine Sprecherin des niedersächsischen Wirtschaftsministerium in der Osnabrücker Zeitung vom 30.06.2015 folgendermaßen zitiert: „Vorher war es Betroffenen lediglich möglich, den zivilrechtlichen Weg zu beschreiten." Doch auch sie räumt ein: "Nachweise werden schwierig zu erbringen sein. Daher sollen Kommunen nach Rassismus-Vorwürfen Diskos testen – ähnlich wie bei Alkoholverkäufen an Minderjährige.“
