Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-03316-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Nachfrage aus der Sitzung vom 24. Januar wird wie folgt beantwortet:

 

Die Rechtsgrundlage zur Erhebung von Gebühren für den Bewohnerparkausweis ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der damit verbundene Gebührentarif.

 

Die Tarifnummer 265 sieht für das Ausstellen eines Parkausweises für Bewohner einen Gebührenrahmen von 10,20 bis 30,70 Euro pro Jahr vor. In Braunschweig wird wie in den meisten Städten der gleichen Größenklasse bzw. den umliegenden Kommunen (z. B. Bonn, Göttingen, Hannover, Lübeck, Magdeburg, Osnabrück, Wolfsburg) der Gebührenrahmen ausgeschöpft und mindestens eine Jahresgebühr in Höhe von 30,00 Euro zugrunde gelegt, um dem Verwaltungsaufwand Rechnung zu tragen.

 

Dementsprechend betragen die Gebühren

 

61,40 EUR für einen Parkausweis mit einer Geltungsdauer von zwei Jahren

 

30,70 EUR für einen Parkausweis mit einer Geltungsdauer von einem Jahr

 

15,35 EUR für einen Parkausweis mit einer Geltungsdauer von sechs Monaten.

 

Bei Verlust des Ausweises wird auf Antrag gebührenpflichtig ein neuer Ausweis mit dem bisherigen Gültigkeitsdatum ausgestellt. Aufgrund des geringeren Verwaltungsaufwandes (neuerliche Prüfung entfällt) beträgt die Gebühr hierfür 10,20 EUR.
 

 

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