Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 17-04456
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauanträge Eckert & Ziegler - Stellungnahme des Nds. Umweltministeriums
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 0630 Referat Bauordnung; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
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zur Kenntnis
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02.05.2017
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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03.05.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In den Baugenehmigungsverfahren, die unter den Nrn. 17-04317 bis 17-04320 zur Beschlussfassung vorgelegt werden, ist das Nds. Umweltministerium im Hinblick auf die dortige strahlenschutzrechtliche Zuständigkeit für die Anlagen der Unternehmensgruppe Eckert & Ziegler beteiligt worden. Die Stellungnahme des MU liegt als vorab übersandte pdf‑Datei seit dem 27.04.2017 vor (siehe Anlage).
Das MU weist darauf hin, dass seitens der Unternehmen bisher noch keine strahlenschutzrechtlichen Anträge mit den dazugehörigen Unterlagen gestellt worden sind und somit eine inhaltliche Prüfung auf eine strahlenschutzrechtliche Relevanz noch nicht vorgenommen werden kann. Es bittet darum, mit der Erteilung der baurechtlichen Genehmigungen abzuwarten, bis die Aspekte des Strahlenschutzes abschließend geklärt sind.
Dieser Bitte wird die Verwaltung nachkommen. In der jetzigen Situation besteht kein Bescheidungsinteresse der Unternehmen, weil sich aus der strahlenschutzrechtlichen Prüfung weitere Anforderungen, z. B. an die Tore oder zum Einbau einer Lüftungsanlage, ergeben können.
Um nach Abschluss der strahlenschutzrechtlichen Prüfung durch das Land entsprechend der Moratoriums‑Vereinbarung umgehend die Baugenehmigungen für die genannten vier Vorhaben erteilen zu können, soll dennoch bereits jetzt über die Beschlussvorlagen entschieden werden. Mittels der einschränkenden Bedingung im zweiten Halbsatz des Beschlusstextes ist sichergestellt, dass die Baugenehmigungen erst nach Ausräumung der strahlenschutzrechtlichen Bedenken des MU erteilt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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575,6 kB
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