Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 17-04423
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Entwicklung der Unterbringung wohnungsloser Personen im Jahr 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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31.05.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
- Unterbringung 2016
Im Jahr 2016 wurden 252 Personen in den Wohnungsloseneinrichtungen der Stadt Braunschweig aufgenommen, 278 Personen (Vorjahr 251) haben die Unterkünfte im selben Zeitraum verlassen und wurden z.B. mit Wohnraum versorgt.
Die Entwicklung der vergangenen Jahre bezüglich der Einweisungen wohnungsloser Personen stellt sich wie folgt dar:


Per 31.12 des jeweiligen Jahres waren folgende Personen (Haushalte) in städtischen Einrichtungen untergebracht:
Die am 31.12.2016 untergebrachten Personen (Haushalte) wohnten in folgenden Einrichtungen:
Gemeinschaftsunterkunft An der Horst | 60 | Haushalte mit | 60 | Personen |
Betreute Unterkunft Sophienstraße | 19 | Haushalte mit | 19 | Personen |
Dezentrale Unterkünfte (Wohnungslose) Dezentrale Unterkünfte (Flüchtlinge / Aussiedler) | 94 12 | Haushalte mit Haushalte mit | 117 33 | Personen Personen |
Unterbringung nach Kooperationsvertrag | 17 | Haushalte mit | 24 | Personen |
Gesamt | 202 | Haushalte mit | 253 | Personen
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Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der vermittelbaren Bewohner, die am 31.12.2016 in den Unterkünften wohnten, betrug „An der Horst“ 300 Tage (Vorjahr 224), in den dezentralen Unterkünften 407 Tage (Vorjahr 372).
2. Geschlecht und Altersstruktur der im Jahr 2016 eingewiesenen Personen
Im letzten Jahr wurden 173 männliche und 79 weibliche Personen in städtische Wohnungslosenunterkünfte eingewiesen. Die nachstehende Tabelle zeigt die Altersstruktur der 252 Personen, die in den Wohnungsloseneinrichtungen im Jahr 2016 Aufnahme fanden:

3. Gründe der Wohnungslosigkeit 2016
Verschiedene Gründe können zur Wohnungslosigkeit führen. Die von den betroffenen Personen genannten Gründe sind nachfolgend aufgeführt (Vorjahr in Klammern):
Ohne festen Wohnsitz | 54 | Personen | (69) |
Wanderschaft / Durchreise | 45 | Personen | (41) |
Wohnungsverlust durch Verhalten, Mietschulden oder eigene Kündigungen ohne Bekanntwerden bei 50.1 | 23
| Personen | (36) |
Zwangsräumungen, die durch 50.1 nicht verhindert werden konnten | 25 | Personen | (19) |
Spätaussiedler | 23 | Personen | (24) |
Trennung | 19 | Personen | (15) |
Entlassung aus der Haft (vorher städt. Unterkunft) | 19 | Personen | (24) |
Entlassung aus Krankenhaus und Therapie | 18 | Personen | (15) |
Beendigung Unterbringung Diakonie/Parität/Remenhof | 15 | Personen | (6) |
Familienzusammenführung zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen | 11 | Personen | (0) |
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Gesamt | 252 | Personen |
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4. Zusammenfassung
Die Zahl der aufgenommen Wohnungslosen ist in 2016 etwas zurückgegangen, wohingegen sich die Aufenthaltsdauer derer, die sich nicht mit Wohnraum versorgen konnten erneut angestiegen ist. Die Unterkünfte waren weiterhin nahezu maximal belegt. Im Jahresdurchschnitt lag die Auslastung bei 85 %. Die Wohnungsmarktsituation in Braunschweig ist nach wie vor angespannt. Davon sind insbesondere die Personen mit erschwertem Zugang zum Wohnungsmarkt betroffen. Es ist zu befürchten, dass aus diesem Grund wieder mit einem Anstieg der Zahl der Wohnungslosen und mit einer weiteren Erhöhung der Aufenthaltsdauer in den Unterkünften zu rechnen ist.
Um dieser Tendenz entgegenzuwirken, hat die Stadt Braunschweig mit der Einrichtung der „Zentralen Stelle für Wohnraumhilfe“ die Möglichkeit entwickelt, 15 weitere Probewohn-maßnahmen und/oder Besetzungsrechte in 2017 durch Akquise von Wohnraum auf dem privaten Wohnungsmarkt zu schaffen.
Erstmalig wurden in 2016 Flüchtlinge aufgenommen, die als Familiennachzug zu den bereits in Braunschweig lebenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen einreisten. Diese Flüchtlinge erhalten eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 36 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, sind nicht asylsuchend und werden damit nicht durch die Abteilung Migrationsfragen und Integration untergebracht und betreut.
