Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 17-04460
Grunddaten
- Betreff:
-
Preisanpassung der Nutzungsentgelte in der AWO-Radstation ab 1. Juni 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beteiligt:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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31.05.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung informiert über eine Preisanpassung der Nutzungsentgelte in der AWO-Radstation Braunschweig zum 1. Juni 2017.
Die AWO-Radstation Braunschweig wird seit 2001 vom AWO Bezirksverband Braunschweig e. V. auf der Grundlage des Betreibervertrages vom 5. Januar 2001 betrieben.
Gemäß § 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 des Betreibervertrages erfolgt die Festsetzung der Nutzungsentgelte für die Aufbewahrung, die Reparatur und den Verleih von Rädern im Einvernehmen mit der Stadt.
Mit Schreiben vom 23. Februar 2017 hat der AWO Bezirksverband Braunschweig e. V. um Zustimmung zu folgender Preisanpassung ab 1. April 2017 gebeten:
Fahrradbewachung:
Tagesticket bisher 0,70 €neu 1,00 €
Monatskarte bisher 7,00 €neu 10,00 €
Jahreskarte bisher 70,00 €neu100,00 €
Fahrradverleih:
Tagesmiete bisher 6,00 €Preis bleibt unverändert
Wochenende bisher 3 Tage 13,00 €neu 15,00 €
Woche bisher 20,00 €neu 25,00 €
Service:
Inspektion bisher 8,00 €neu 10,00 €
Reinigung bisher 8,00 €neu 10,00 €
Zusammen bisher 14,00 €neu 18,00 €
Die Preise sind seit der Einrichtung der AWO-Radstation im Jahr 2001 unverändert. Die beantragte Preisanpassung der Nutzungsentgelte liegt im Rahmen der Nutzungsentgelte von Radstationen in anderen Städten.
Im Rahmen der Abstimmung mit dem AWO Bezirksverband Braunschweig e. V. wurde von einer schrittweisen Preiserhöhung abgesehen, weil jeweils im Jahr der Umstellung ein Großteil der Mehreinnahmen von den entstehenden Druckkosten für neue Tickets und Flyer aufgebraucht würde. Die Abstimmung erfolgte unter Einbeziehung des Fachbereiches Tiefbau und Verkehr.
Im Gegenzug hat sich der AWO Bezirksverband Braunschweig e. V. verpflichtet die Preisanpassung erst zum 1. Juni 2017 vorzunehmen und für die nächsten 5 Jahre festzulegen, soweit die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gleich bleiben.
