Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-04341
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der bezirklichen Mittel 2017 im Stadtbezirk 132 - Viewegsgarten-Bebelhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 132 Viewegsgarten-Bebelhof
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Entscheidung
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17.05.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die in 2017 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirks 132 – Viewegsgarten-Bebelhof werden wie folgt verwendet:
1. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen 300,00 €
2. Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen8.500,00 €
3. Grünanlagenunterhaltung 600,00 €
Der Verwaltungsvorschlag für die Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen
GS Bebelhof, ein Regal 300,00 €
2. Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen
Ottmerstraße, überbezirkliche Straße7.000,00 €
Gehweg Nordseite, im Bereich Höhe Grundstück Magnifriedhof,
Betonplatten und Rechteckpflaster regulieren, ca. 115 m2,
nicht beitragspflichtig
Gerstäckerstraße3.500,00 €
Gehweg Nordseite, im Bereich Haus-Nr. 14, Betonplatten und
Rechteckpflaster erneuern, einschl. Schottertragschicht, ca. 50 m2,
beitragspflichtig
Kleine Campestraße4.500,00 €
Gehweg Westseite, vor Einmündung Ottmerstraße bis Haus-Nr. 2,
Betonplatten regulieren in einzelnen Flächen, ca. 70 m2,
nicht beitragspflichtig
Viewegstraße4.000,00 €
Gehweg Südseite, im Bereich Höhe Grundstück Rückseite
Volksbank, Betonplatten regulieren in einzelnen Flächen, ca. 60 m2,
nicht beitragspflichtig
Lachmannstraße5.000,00 €
Gehweg Südseite, gesamte Länge, Betonplatten regulieren in
einzelnen Flächen, ca. 80 m2,
nicht beitragspflichtig
Die Fachverwaltung verbindet mit der vorstehenden Auflistung keine Prioritätensetzung.
3. Grünanlagenunterhaltung 600,00 €
Teilerneuerung der Blumenzwiebelpflanzungen im Viewegsgarten
Der Stadtbezirksrat 132 – Viewegsgarten-Bebelhof hat im laufenden Haushaltsjahr von dem Recht, die Haushaltsmittel als Budget zugewiesen zu bekommen (siehe § 16 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig) Gebrauch gemacht.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Haushalts 2017.
