Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-04405-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beseitigung von Unkräutern
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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02.05.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 19.04.2017 (17-04405) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) prüft in Zusammenarbeit mit dem Julius-Kühn-Institut (JKI), dem Bundesinstitut für Risikobewertung (Befr.) und dem Umweltbundesamt (UBA) Pflanzenschutzmittel nach dem jeweils aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik auf ihre Unbedenklichkeit für Mensch und Umwelt. Erst nach erfolgreicher Prüfung werden die Mittel ausschließlich für ganz bestimmte Anwendungen zugelassen.
Der Fachbereich Stadtgrün und Sport verwendet nur Herbizide die für den jeweiligen Einsatzbereich zugelassen sind. Weitergehende wissenschaftliche Untersuchungen werden durch die Verwaltung nicht durchgeführt.
Zu Frage 2:
Bereits in einer Mitteilung der Verwaltung zur Sitzung am 14. August 2013 (DS 9424/13) wurde mitgeteilt, dass ohne Einsatz von Herbiziden zum Sicherstellen eines substanzerhaltenden Pflegestandards sowie zur Wahrung der Verkehrsübersichten nach einer ersten groben Schätzung ca. 325.000 € zusätzliche Personal- und Sachkosten jährlich anfallen würden, wobei der Herbizideinsatz zur Bekämpfung invasiver Pflanzen und auf Sportrasenflächen alternativlos ist und daher ein Verzicht hierauf nicht in der Folgekostenschätzung enthalten ist. An dieser Aussage und der groben Kostenschätzung hat sich bis zum heutigen Tage nichts Grundlegendes geändert.
Der Einsatz thermischer Verfahren ist in Vegetationsbeständen nicht möglich, da bei der Beseitigung der unerwünschten Wildkräuter auch die Kulturpflanzen geschädigt würden. Alternativ zum zulässigen Ausbringen von Herbiziden auf gärtnerisch genutzten Flächen ist lediglich eine herkömmliche mechanisch-manuelle Wildkrautbeseitigung durch Mitarbeiter des Fachbereichs Stadtgrün und Sport möglich.
Zu Frage 3:
Die Beseitigung unerwünschter Wildkräuter müsste durch zusätzliches Personal des Fachbereichs Stadtgrün und Sport mechanisch-manuell im gesamten Stadtgebiet erfolgen. Die zusätzlichen Kosten dafür belaufen sich wie oben beschrieben auf ca. 325.000 € jährlich.
