Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 17-04487
Grunddaten
- Betreff:
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Baum- und Umweltschutz bei Bauprojekten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Beantwortung
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16.05.2017
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Sachverhalt
Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 25.04.2012 die Einrichtung eines Beirates für Stadtgestaltung (Gestaltungsbeirat) beschlossen, der die planerische Arbeit von Verwaltung und Politik mit entsprechendem fundierten Fachwissen unterstützend begleiten soll. Gestaltungsbeiräte sollten zunächst bei quartiersbezogenen Planungsvorhaben, startend mit einzelnen Projekten, die von der Verwaltung vorgeschlagen werden, zu Rate gezogen werden. Dies war seitdem u.a. der Fall in den Baugebieten „Langer Kamp“, „Nördliches Ringgebiet“, „Taubenstraße“. Die seitdem eingerichteten Gestaltungsbeiräte bestehen nach Mitteilung der Verwaltung Ds. 8903/13 aus drei externen Sachverständigen und zwei Mitgliedern aus der Bauverwaltung. In der Begründung des seinerzeit von der SPD eingebrachten Antrags hieß es erläuternd zur Funktion der Beiräte: „In der Regel gehören den Beiräten von den Verbänden benannte oder durch die Kommune berufene Architekten an; hinzu kommen Landschaftsarchitekten, Stadtplaner, Verkehrsplaner, Künstler, Denkmalpfleger, Heimatpfleger, Bürgerschaft oder Umweltverbände. In vielen Kommunen nehmen an den Sitzungen Vertreter von Politik und Verwaltung teil, vereinzelt mit Sitz und Stimme.“ (Ds. 2101/12) In letzter Zeit wurden in Braunschweig bei Bauprojekten viele Bäume gefällt. Vor diesem Hintergrund wollen wir wissen:
1. Bei welchen Projekten, an denen Gestaltungsbeiräte beteiligt waren, wurden auch Vertreter von Umweltverbänden in den Gestaltungsbeirat berufen?
2. Auf Grund welcher Grundlage entscheidet die Verwaltung, wer in die Gestaltungsbeiräte berufen werden soll?
3. Welche weiteren Maßnahmen - über die direkte Berufung von Umweltvertretern in den Gestaltungsbeirat hinaus - können nach Ansicht der Verwaltung ergriffen werden, damit bei Bauprojekten in Braunschweig künftig mehr als nur Mittel für die Gestaltung, sondern vor allem auch für die Umwelt, insbesondere für den Schutz der bestehenden Vegetationen auf den zu entwickelnden Gebieten aufgewendet werden?
