Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 17-04492

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Sachverhalt

 

Auf eine Anfrage der SPD-Fraktion (17-04118-01), ob und wie die Verwaltung die Ansiedlung atommüllverarbeitender, -erzeugender oder –behandelnder Betriebe aus dem geplanten Gewerbegebiet Timmerlah-Geitelde-Stiddien ausschließen kann, antwortete die Verwaltung, dass mit einer im Grundbuch eingetragenen, beschränkten persönlichen Dienstbarkeit die Ausübung bestimmter Gewerbe ausgeschlossen werden kann.

  1. Wie genau kann man sich das vorstellen: Wird die Stadt erst Ihr Vorkaufsrecht wahrnehmen, um dann die Eigentumsbeschränkungen im Grundbuch eintragen zu lassen? Kann die Stadt einmal beispielhaft rechtlich einwandfreie Eintragungen formulieren, mit denen solche Gewerbe sicher und auf Dauer ausgeschlossen werden können?

 

  1. Falls es nicht möglich sein sollte, solches atomaffine Gewerbe und Logistik rechtlich sicher und auf Dauer auszuschließen, wäre die Stadt dann bereit, von den Plänen für das Gewerbegebiet Abstand zu nehmen?

 

 

 

 

 


 

 

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