Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-04193-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der FDP-Fraktion vom 15. März 2017 wird wie folgt Stellung genommen:

 

In Niedersachsen sind seit dem 1. Februar 2017 die bisherigen Reisekostenregelungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) durch die neue Niedersächsische Reisekosten-verordnung (NRKVO) abgelöst worden.

 

Bis zum 31. Januar 2017 galt in Niedersachsen in Bezug auf eine Fahrkostenerstattung für die Nutzung eines privaten Fahrrades die Regelung des § 5 Abs. 3 des Bundesreisekostengesetztes (BRKG) in Form einer pauschalen Zahlung von 5 € pro Monat und eine Erlass-regelung des Landes Niedersachen zur Zahlung eines Kilometergeldes in Höhe von 0,05 € pro Kilometer.

 

In der Stellungnahme der Stadt Braunschweig und in der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen zum Entwurf der NRKVO wurde ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass die neue Regelung zur Gewährung einer Wegstreckenentschädigung für Fahrten mit dem privaten Fahrrad abrechnungstechnisch sehr aufwendig ist und empfohlen, die Fahrradpauschale nach der Regelung des § 5 Abs. 3 (BRKG) in die neue NRKVO zu übernehmen. Dieser Vorschlag ist leider nicht berücksichtigt worden.

 

Auch eine nach Einführung der NRKVO an das Finanzministerium gerichtete Anfrage zur Möglichkeit einer pauschalen Abrechnung wurde durch das Ministerium des Innern negativ beschieden.

 

Zu Frage 1:

 

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Braunschweig ihr privates Fahrrad für Dienstfahrten nutzen ist nicht bekannt.

 

Nach telefonischer Umfrage in den Fachbereichen rechnen 36 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihr privates Fahrrad für Dienstfahrten ab, davon 34 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Zahlung einer Pauschale.

 

 

Zu Frage 2:

 

Eine Aussage, welche Personalkosten mit dem neuen Verfahren der Kilometernachweisung und -abrechnung entstehen, ist nicht möglich. Bei der ermittelten Anzahl an teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen können diese Kosten aber nicht erheblich sein.

 

Zu Frage 3:

 

Die Stadt Braunschweig beteiligt sich seit Jahren an der Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ und wirbt im städtischen Intranet für den Umstieg auf das Fahrrad. Außerdem wurde im letzten Jahr ein Team bei der 1. Cycle Tour zwischen Magdeburg und Braunschweig an den Start gebracht. Auch im Jahr 2017 ist eine Teilnahme städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an dem Radrennen bzw. der Radtour geplant.

 

Ansonsten stehen in mehreren Organisationeinheiten Dienstfahrräder zur Verfügung.
 

 

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