Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-03709-01
Grunddaten
- Betreff:
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Straßenumbenennung Hermann-Schlichting-Straße in Gerhard-Borchers-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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18.05.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Stichstraße Hermann-Schlichting-Straße in Gerhard-Borchers-Straße umbenannt werden kann (siehe Anlage).
Die Umbenennung einer Straße ist gemäß den Grundsätzen zur Neu- und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Braunschweig grundsätzlich möglich, wenn die Ordnungs- bzw. Orientierungsfunktion nicht mehr erfüllt ist oder der bisherige Name als anstößig, mit negativen Assoziationen verbunden und als nicht mehr zumutbar empfunden wird. Eine Umbenennung kann nur nach sorgfältiger Abwägung und Prüfung des Ermessensspielraums durchgeführt werden, in die u.a. auch die Interessen möglicher Anlieger einzubeziehen sind.
Die Orientierung vor Ort ist durch die Straßenbenennung der Hermann-Schlichting-Straße gewährleistet, würde durch eine Teilumbenennung der Hermann-Schlichting-Straße (westlich abgehende Stichstraße) jedoch verbessert werden. Die anliegenden Grundstücke wären durch eine Teilumbenennung einfacher und klarer zugeordnet. Da die anliegenden Grundstücke bisher unbebaut sind, sich im Eigentum der Grundstücksgesellschaft Braunschweig befinden und noch keine Lagebezeichnungen (Adressen) in der Stichstraße vergeben wurden, sind wesentliche Einwürfe des Eigentümers gegen eine Teilumbenennung voraussichtlich nicht zu erwarten.
Eine Umbenennung der Stichstraße nach Gerhard Borchers ist daher grundsätzlich möglich.
Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass der Benennungsvorschlag nach der Person Gerhard Borchers sich nicht in das umliegende Benennungsthema der Luftfahrt einfügt. Eine ergänzende Vororientierung ist daher nicht gegeben.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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885,8 kB
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