Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 17-04157
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsdarstellung Planung des Bahnüberganges Wendebrück
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
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zur Kenntnis
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02.05.2017
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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03.05.2017
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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18.05.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Stadtbezirksrat hat in der Vergangenheit die verkehrliche Situation am Bahnübergang Wendebrück thematisiert. Die Verwaltung hat daraufhin ein Ingenieurbüro beauftragt, um einen Vorentwurf für eine Erweiterung des Bahnüberganges mit beidseitigen Gehwegen („Radfahrer frei“) und technischer Sicherung dieser Wege zu erarbeiten. Der Vorentwurf wurde inzwischen mit dem Baulastträger der Gleisanlagen, der DB AG, erörtert. Dieses führte zu folgenden Erkenntnissen:
Die Schrankenanlage im Bestand stammt aus den 80er Jahren und ist mit weiteren technischen Anlagen bis ins Stellwerk, die noch weit älter sind, gekoppelt. Die Anlage genießt Bestandsschutz. Nach Auskunft der DB AG liegen an der Anlage keine Auffälligkeiten wie Störungen oder Ausfälle vor. Das Eisenbahnbundesamt hat für den Bahnübergang ein Umbauverbot erlassen. Nach Auskunft der DB AG bedeutet dies, dass der vorliegende Bahnübergang nicht mehr geändert, sondern nur den neuesten technischen Vorschriften und Regelwerken entsprechend neu gebaut werden darf. Gemeinsam mit der DB AG wurden die für eine Erneuerung des Bahnüberganges zu erwartenden Kosten sehr grob auf ca. 1,5 Mio. € abgeschätzt.
Die Verteilung der kreuzungsbedingten Kosten erfolgt voraussichtlich nach Eisenbahnkreuzungsrecht zu je einem Drittel auf die DB AG, die Stadt Braunschweig und die Bundesrepublik Deutschland. Grundsätzlich kann die Stadt für ihren Anteil wiederum Fördermittel über das in 2019 endende N-GVFG Förderprogramm beantragen. Da dieses Programm endet und noch keine Festlegungen zu einer möglichen Nachfolgeregelung bekannt sind, ist eine Förderung eher wahrscheinlich.
Weiterhin muss die Stadt Braunschweig die nicht kreuzungsbedingten Kosten für den Straßenbau tragen. Aufgrund der bereits aus der Kostenteilung zu erkennenden hohen finanziellen Belastung für die Stadt wurden diese Kosten nicht weiter ermittelt.
Aufgrund der sehr hohen Kosten, deren Finanzierung weder im Haushalt noch im Investitionsprogramm vorgesehen ist, wird die Verwaltung die Planung aktuell nicht weiterverfolgen. Sobald die DB AG eine Änderung der Anlagen anstrebt, wird die Verwaltung die Planungen wiederaufnehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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336,8 kB
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