Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 17-04514
Grunddaten
- Betreff:
-
Integration von Flüchtlingen im Kulturbereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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zur Beantwortung
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19.05.2017
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Sachverhalt
Seit Januar 2016 ist die Stadt Braunschweig seitens des Landes Niedersachsen verpflichtet, Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive in eigener Zuständigkeit unterzubringen. Anfangs erfolgte diese Unterbringung aufgrund fehlender Unterkünfte in Sporthallen der Stadt Braunschweig. Inzwischen sind fast alle Flüchtlinge in die neu erstellten Gebäudekomplexe bzw. ein extra angemietetes ehemaliges Bürogebäude gezogen. Nun gilt es, die Flüchtlinge - so sie eine gute Bleibeperspektive haben - schnell und nachhaltig in unsere Gesellschaft zu integrieren. Auch im Bereich Kultur ist eine Integration von Flüchtlinge sowohl wichtig als auch erfolgsversprechend.
Im Integrationskonzept der Stadt Braunschweig von 2016 (beschlossen in der Ratssitzung am 15. März 2016, Drucksachen-Nummer 16-01642) wurden einige bereits existierende Initiativen benannt, aber vor allem ein großer Handlungsbedarf erkannt. Die Ausweitung von kulturellen Angebote auf die Zielgruppe "Flüchtlinge und Asylbewerber" wurde damals als klares Ziel definiert. Im Rahmen der Integration von Flüchtlingen laufen zahlreiche Patenschaften mit Sportvereinen, die über die gemeinsame Ausübung von verschiedensten Sportarten hinaus einen wichtigen Beitrag zur Integration liefern.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist analog zu der Arbeit der Sportvereine eine Angebotserweiterung für Flüchtlinge in den zahlreichen kulturellen Einrichtungen und den bestehenden Kulturvereinen in der Stadt Braunschweig erfolgt?
2. Wie viele Flüchtlinge haben diese Angebote wahrgenommen?
3. In wie weit ist der im Integrationskonzept festgestellte Handlungsbedarf bearbeitet worden?
