Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-03821-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Lokales Planungsdokument 2017 des Jobcenters Braunschweig 17-03605: Umschichtung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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02.02.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion P2 im Rat der Stadt vom 30. Januar 2017 nimmt das Jobcenter Braunschweig wie folgt Stellung:
Die Gründe für eine „Rückgabe“ von Bundesmitteln am Ende eines Haushaltsjahres
sind vielfältig und mitunter auch in jedem Jahr unterschiedlich.
In erster Linie ist hier aber zunächst auf die Haushaltssystematik des Jobcenters
hinzuweisen. Anders als im kommunalen Haushalt steht dem Jobcenter die Möglichkeit
zur Übertragung von Haushaltsmitteln (Haushaltsausgaberest) nicht zur Verfügung.
Für den Fall, dass Maßnahmen / Projekte später beginnen, können die hierfür reservierten
Gelder nicht ins neue Haushaltsjahr übertragen werden.
Zudem ist das Jobcenter bei der Finanzplanung von einer Vielzahl an Faktoren „fremdbestimmt“. Meist liegen in der Planungsphase z. B. lediglich Schätzwerte vor, die mitunter erst spät im Jahr verifiziert werden. Folgende Beispiele erschwerten in den letzten Jahren eine valide, zeitgerechte Planung:
- Späte Veröffentlichung von Basisdaten, die unterhalb des Schätzwertes lagen
(z. B. IT-Pauschale) - Tariferhöhungen liegen unterhalb des eingeplanten Wertes
- Einbruch der Teilnehmerzahlen bei großen Projekten (Arbeitsgelegenheiten), die zu Freirechnungen führen
- Nachträgliche unterjährige und unvorhergesehene Mittelzuweisungen des Bundes
- Für den Eingliederungstitel geplante Maßnahmen mussten aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben aus 50TOP!-Mitteln finanziert werden
- Kostenintensive Maßnahmerechnungen wurden vom Träger nicht mehr im laufenden HH-Jahr vorgelegt, obwohl Mittel dort reserviert waren
Abschließend ist darauf hinweisen, dass es bei Maßnahmen des Eingliederungstitels sehr schwierig ist, unterjährig in großem Rahmen nachzusteuern. Der Einkauf dieser Maßnahmen unterliegt aufgrund der finanziellen Größenordnungen dem Vergaberecht und damit zwingenden Fristen.
Je später also im Haushaltsjahr zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen, desto schwerer wird es, diese bis zum Jahresende vollständig zu verausgaben. Meist bleibt nur noch die Möglichkeit, die Kunden des Jobcenters über Gutscheinverfahren (Förderung der Beruflichen Weiterbildung, „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“) in sinnvolle arbeitsmarktliche Instrumente zu steuern.
Die Gutscheinverfahren sind jedoch vom Gesetzgeber so konzipiert, dass eine direkte
Steuerung ausgeschlossen ist. Das Risiko, dass die Gutscheine nicht eingelöst werden können, ist entsprechend hoch.
Eine Rückgabe der Bundesmittel ist dann leider vielfach nicht zu vermeiden.
Zu Frage 1: | ||||
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2016 |
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Globalbudget | 27.739.908 € |
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Verwaltungshaushalt | 15.586.310 € |
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Eingliederungsbudget | 12.153.598 € |
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Zu Frage 2: |
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ungenutzte EGT-Mittel | zum 31.12. noch |
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2012 | 830.363,65 € |
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2013 | 49.348,93 € |
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2014 | 546.338,36 € |
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2015 | 195.158,62 € |
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2016 | 1.822,72 € |
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Zu Frage 3: | ||||
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| Mittelzuweisung | Umschichtungs- | %-Anteil Umschichtungs- |
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2012 | 14.124.925,00 € | 2.055.745,98 € | 14,6% |
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2013 | 11.805.110,93 € | 2.210.921,93 € | 18,7% |
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2014 | 12.225.736,00 € | 2.113.499,00 € | 17,3% |
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2015 | 11.980.300,00 € | 2.451.101,00 € | 20,5% |
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2016 | 12.153.598,00 € | 2.270.791,00 € | 18,7% |
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