Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-03821-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der Fraktion P2 im Rat der Stadt vom 30. Januar 2017 nimmt das Jobcenter Braunschweig wie folgt Stellung:
 

Die Gründe für eine „Rückgabe“ von Bundesmitteln am Ende eines Haushaltsjahres

sind vielfältig und mitunter auch in jedem Jahr unterschiedlich.

 

In erster Linie ist hier aber zunächst auf die Haushaltssystematik des Jobcenters

hinzuweisen. Anders als im kommunalen Haushalt steht dem Jobcenter die Möglichkeit

zur Übertragung von Haushaltsmitteln (Haushaltsausgaberest) nicht zur Verfügung.

Für den Fall, dass Maßnahmen / Projekte später beginnen, können die hierfür reservierten

Gelder nicht ins neue Haushaltsjahr übertragen werden.

 

Zudem ist das Jobcenter bei der Finanzplanung von einer Vielzahl an Faktoren „fremdbestimmt“. Meist liegen in der Planungsphase z. B. lediglich Schätzwerte vor, die mitunter erst spät im Jahr verifiziert werden. Folgende Beispiele erschwerten in den letzten Jahren eine valide, zeitgerechte Planung:

 

  • Späte Veröffentlichung von Basisdaten, die unterhalb des Schätzwertes lagen
    (z. B. IT-Pauschale)
  • Tariferhöhungen liegen unterhalb des eingeplanten Wertes
  • Einbruch der Teilnehmerzahlen bei großen Projekten (Arbeitsgelegenheiten), die zu Freirechnungen führen
  • Nachträgliche unterjährige und unvorhergesehene Mittelzuweisungen des Bundes
  • Für den Eingliederungstitel geplante Maßnahmen mussten aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben aus 50TOP!-Mitteln finanziert werden
  • Kostenintensive Maßnahmerechnungen wurden vom Träger nicht mehr im laufenden HH-Jahr vorgelegt, obwohl Mittel dort reserviert waren

 

Abschließend ist darauf hinweisen, dass es bei Maßnahmen des Eingliederungstitels sehr schwierig ist, unterjährig in großem Rahmen nachzusteuern. Der Einkauf dieser Maßnahmen unterliegt aufgrund der finanziellen Größenordnungen dem Vergaberecht und damit zwingenden Fristen.

 

Je später also im Haushaltsjahr zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen, desto schwerer wird es, diese bis zum Jahresende vollständig zu verausgaben. Meist bleibt nur noch die Möglichkeit, die Kunden des Jobcenters über Gutscheinverfahren (Förderung der Beruflichen Weiterbildung, „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“) in sinnvolle arbeitsmarktliche Instrumente zu steuern.

 

Die Gutscheinverfahren sind jedoch vom Gesetzgeber so konzipiert, dass eine direkte

Steuerung ausgeschlossen ist. Das Risiko, dass die Gutscheine nicht eingelöst werden können, ist entsprechend hoch.

 

Eine Rückgabe der Bundesmittel ist dann leider vielfach nicht zu vermeiden.

 

Zu Frage 1:

 

 

 

 

 

2016

 

 

 

 

Globalbudget

27.739.908 €

 

 

 

Verwaltungshaushalt

15.586.310 €

 

 

 

Eingliederungsbudget

12.153.598 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu Frage 2:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ungenutzte EGT-Mittel

zum 31.12. noch
verfügbare Mittel
(ohne BEZ)

 

 

 

2012

830.363,65 €

 

 

 

2013

49.348,93 €

 

 

 

2014

546.338,36 €

 

 

 

2015

195.158,62 €

 

 

 

2016

1.822,72 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu Frage 3:

 

 

 

 

 

 

Mittelzuweisung
lt. EinglMVO
(inkl. evtl. unter-jährige Zuteilung)

Umschichtungs-
betrag laut Finanzplan

%-Anteil Umschichtungs-
betrag am EGT

 

2012

14.124.925,00 €

2.055.745,98 €

14,6%

 

2013

11.805.110,93 €

2.210.921,93 €

18,7%

 

2014

12.225.736,00 €

2.113.499,00 €

17,3%

 

2015

11.980.300,00 €

2.451.101,00 €

20,5%

 

2016

12.153.598,00 €

2.270.791,00 €

18,7%

 

 

 

 

 

 

 

 

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