Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-04234-01
Grunddaten
- Betreff:
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Erneute Installation des NO2-Passivsammlers an der Hildesheimer Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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06.06.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Antrag der SPD-Fraktion vom 23.03.2017 (17-04234) wird wie folgt Stellung genommen:
Die Zuständigkeit zur Überwachung der Luftqualität in Niedersachsen liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim. Aufgrund der dauerhaften Unterschreitung des bundesgesetzlich vorgegebenen Jahresmittelwertes für NO2 hat das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim entschieden, die messtechnische Überwachung an der Hildesheimer Straße einzustellen. Diese dauerhafte Unterschreitung war auch während der Baustellenphasen auf der A 391, mit dem entsprechend höheren Verkehrsaufkommen auf der Hildesheimer Straße, gewährleistet. Zudem hat das Verkehrs- und lufthygienische Gutachten zu dem Bauvorhaben Noltemeyer-Höfe zum Ergebnis, dass die geplante Schaltung der Lichtsignalanlagen zu einer weiteren Verbesserung der Luftqualität im Bereich Hildesheimer Straße/Rudolfplatz führen wird.
