Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 17-04310
Grunddaten
- Betreff:
-
Zusammensetzung des Jugendhilfe-Ausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Die Fraktion P2 im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Beantwortung
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01.06.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Ausführungsgesetz zum SGB VIII (AG SGB VIII) http://www.schure.de/2113004/ndsagsgb8.htm legt im § 4 fest:
(1) Die Satzung bestimmt, dass dem Jugendhilfeausschuss weitere Mitglieder mit beratender Stimme angehören. In jedem Fall gehören dem Jugendhilfeausschuss an:
[...] sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter einer im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers bestehenden jüdischen Kultusgemeinde, die oder der von dem Landesverband der jüdischen Gemeinden von Niedersachsen vorzuschlagen ist,
In der Satzung für das Jugendamt der Stadt Braunschweig ist diese ebenfalls aufgeführt. Außerdem wird dort unter § 3 genannt:
[...] 9. eine Jugendrichterin oder ein Jugendrichter auf Vorschlag der Präsidentin oder des Präsidenten des Amtsgerichtes;
https://m.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/5_04_Satzung_fuer_das_Jugendamt_2015.pdf
Allerdings konnten wir diese zwei Vertreter mit beratender Stimme im aktuellen Ausschuss nicht finden:
https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/au020.asp?AULFDNR=10&altoption=Ausschuss
Daher stellen wir folgende Fragen:
- Gibt es derzeit die beiden o.g. Vertreter mit beratender Stimme im Jugendhilfeausschuss und wenn nicht, warum nicht?
- Wenn nein: Welche Anstrengungen hat die Stadt Braunschweig unternommen dies zu ändern?
Welche Möglichkeiten gibt es, auch Vertreter anderer Religionen mit beratender Stimme in den Ausschuss zu berufen?
