Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-03599-01
Grunddaten
- Betreff:
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Behindertengerechte Zugänge zu den Wahllokalen in Veltenhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0120 Stadtentwicklung und Statistik (Wahlen)
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; DEZERNAT II - Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat; 0120 Stadtentwicklung und Statistik; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Veltenhof-Rühme
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zur Kenntnis
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23.05.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bezirksrat hatte angeregt, die Wahllokale in der Grundschule Veltenhof rollstuhlgerecht einzurichten. Das Wahlamt hat die zur Verfügung stehenden städt. Immobilien im Ortsteil zwischenzeitlich überprüft. Es ist vorgesehen, die beiden Wahlbezirke im Ortsteil Veltenhof ab der nächsten Wahl (Bundestagswahl am 24. September) statt in der Grundschule („nicht rollstuhlgerecht“) künftig im direkt angrenzenden Gebäudekomplex der Kindertagesstätte unterzubringen.
Der Zugang der Kindertagesstätte ist zusätzlich über eine Rampe erschlossen. Im Gebäude selbst stehen rollstuhlgerecht zugängliche Räume zur Verfügung. Das Wahllokal wird auf den Wahlbenachrichtigungen klassifiziert als Wahlraum „rollstuhlgerecht mit Hilfe“.
