Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-03893-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 14.02.2017 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.: Die Kontrolle durch die städtischen Politessen erfolgte aufgrund einer Beschwerde über massiv zugeparkte Gehwege.

Zwölf Fahrzeuge wurden verwarnt.

 

Zu 2.: Ein denkbarer Fehlbedarf an Einstellplätzen kann ohne aufwändige Aktenrecherche nicht bestimmt werden.

Da es sich um ein dörfliches Bestandsgebiet handelt und kein vollständiger Aktenbestand aus dem ehemaligen Landkreis vorliegt, ist eine abschließende Erhebung nicht möglich. Vor Ort festzustellen ist jedoch eine Vielzahl an Stellplätzen auf den Anliegergrundstücken, die eine große Anzahl der privaten Pkw aufnehmen können.

 

Zu 3.: Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Fahrzeughalters, sich um einen Stellplatz zu kümmern. Der Normalfall ist, dass die Stellplätze für Fahrzeuge der Bewohner und der Besucher auf den Wohngrundstücken zur Verfügung gestellt werden. So sieht es auch die Niedersächsische Bauordnung vor. Unabhängig davon ist das Parken in der Straße Schaftrift gemäß StVO am Fahrbahnrand erlaubt. Fahrzeuge dürfen nicht auf dem Gehweg parken.

Bei einseitigem Parken am Fahrbahnrand ist eine ausreichende Fahrgassenbreite für den laufenden Fahrzeugverkehr gegeben.


 

 

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