Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-04434
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der bezirklichen Mittel 2017 im Stadtbezirk 113 Hondelage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 113 Hondelage
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Entscheidung
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22.05.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die in 2017 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 113 Hondelage werden wie folgt verwendet:
1. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen 300,00 €
2. Mittel für Ortsbüchereien 800,00 €
3. Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen2.800,00 €
4. Grünanlagenunterhaltung 300,00 €
5. Hochbauunterhaltung bezirkliche Friedhöfe1.800,00 €
6. Grünanlagenunterhaltung bezirkliche Friedhöfe 300,00 €
Der Verwaltungsvorschlag für die Verwendungen ergibt sich aus dem Begründungstext.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Haushalts 2017.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu 1. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen 300,00 €
Grundschule HondelageLehrertisch
Die Restfinanzierung in Höhe von 65,00 € erfolgt aus dem Schulbudget der GS Hondelage.
Zu 2. Mittel für Ortsbüchereien 800,00 €
Ortsbücherei Hondelage
Zu 3. Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen 2.800,00 €
AckerwegGehweg Südseite, gegenüber Haus Nr. 14, abgängiges Pflaster ausbauen, neues Betonpflaster
einschl. Schottertragschicht herstellen
nicht beitragspflichtig
Zu 4. Grünanlagenunterhaltung 300,00 €
Abmähen von Blumenzwiebelflächen im Bereich der Wiesen um das
FUN-Gebäude Hondelage
Zu 5. Hochbauunterhaltung bezirkliche Friedhöfe1.800,00 €
Friedhof Hondelage. Kapellen Teil-Innenanstrich
Zu 6. Grünanlagenunterhaltung bezirkliche Friedhöfe 300,00 €
Friedhof Hondelage: eine Gartenbank aufarbeiten
Der Stadtbezirksrat Hondelage hat im laufenden Haushaltsjahr von dem Recht, die Haushaltsmittel als Budget zugewiesen zu bekommen (siehe §16 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig) Gebrauch gemacht.
