Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-04407-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der AFD-Fraktion im Rat vom 19.04.2017 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Für Angehörige aller Glaubensgemeinschaften gilt die grundgesetzlich geschützte Freiheit der Religionsausübung, sofern nicht die Grund- und Menschenrechte anderer Personen verletzt werden

 

In Braunschweig existieren zurzeit 8 Moscheen mit Mitgliedern sunnitischen Glaubens.

In zwei Moscheegemeinden in Braunschweig - in der Deutschsprachigen Muslimischen Gemeinschaft e.V. (DMG) sowie in der Islamischen Gemeinde Braunschweig (IGB) wird in der Regel auf Deutsch gepredigt, in den weiteren überwiegend in Türkisch, Arabisch oder Bosnisch.

 

Der Verwaltung und den Sicherheitsbehörden sind die Moscheegemeinden in Braunschweig bekannt. Ebenso ist es zentrale Aufgabe des Verfassungsschutzes, kontinuierlich Informationen zu gewaltbezogenen und extremistischen Ideologien zu sammeln, die in regelmäßigen Verfassungsschutzberichten festgehalten werden.

 

 

 

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