Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-04005-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrates 212 vom 8. März 2017:

 

„Die Verwaltung wird gebeten, zu unterbinden, dass Pferde die wassergebundenen Wege im Heidbergpark zu Ausritten nutzen dürfen und regelmäßig Verunreinigungen hierdurch hervorrufen. Bspw. durch Anbringung entsprechender Verbotsschilder für Pferde.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

In Niedersachsen finden sich die Bestimmungen zum Betretungsrecht für Feld und Wald im „Niedersächsischen Gesetz für den Wald und die Landschaftsordnung“. (NWaldLG vom 21. März 2002). Hierin wird festgelegt, dass Reiten auf gekennzeichneten Reit- und Fahr-wegen - das sind befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die von zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können - gestattet ist. Die Gestattung erstreckt sich jedoch nicht auf Fahrwege, die durch Beschilderung als Radwege gekennzeichnet sind.

 

Demnach ist das Reiten auf Wegen, die durch Beschilderung als Radwege gekennzeichnet sind, grundsätzlich verboten.

 

Die Beschilderung der als Fuß- und Radwege ausgewiesenen Wegestrecken im Heidbergpark wurde daraufhin geprüft. Die Ausschilderung der betroffenen Freizeitwege als Rad- und Fußwege ist ausreichend und eindeutig.

 

Im Heidbergpark ist kein Reitwegenetz ausgewiesen und dies für die Zukunft seitens des Fachbereiches Stadtgrün und Sport auch nicht geplant.

 

 

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