Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-04345

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die in 2017 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirks 212 – Heidberg-Melverode werden wie folgt verwendet:

 

1. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen   700,00 €

2. Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen6.500,00 €

3. Grünanlagenunterhaltung   900,00 €

 

Der Verwaltungsvorschlag für die Verwendung ergibt sich aus der Begründung.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen

 

GS Heidberg   350,00 €

Zuschuss zu Schränken, Regal

 

GS Melverode   350,00 €

Zuschuss zur Stellwand

 

2. Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen

 

Hallestraße6.000,00 €

Gehweg Nord- und Südseite, gesamte Länge, Betonplatten regulieren

in einzelnen Flächen, ca. 100 m2,

nicht beitragspflichtig

 

Halberstadtstraße9.000,00 €

Gehweg Südseite, zwischen Haus-Nr. 1 und 4, Betonplatten regulieren,

ca. 180 m2,

nicht beitragspflichtig

 

Halberstadtstraße4.500,00 €

Gehweg Nordseite, gegenüber Greizweg, Betonplatten regulieren,

ca. 80 m2,

nicht beitragspflichtig

 

Ascherslebenstraße6.500,00 €

Gehweg Nord- und Südseite, gesamte Länge, Betonplatten regulieren

in einzelnen Flächen, ca. 110 m2,

nicht beitragspflichtig

 

In den Langen Äckern/Gleiwitzstraße3.250,00 €

Bordsteinabsenkung herstellen, beidseitig,

nicht beitragspflichtig

 

Gleiwitzstraße/Briegstraße3.250,00 €

Bordsteinabsenkung herstellen, beidseitig,

nicht beitragspflichtig

 

Stolpstraße5.000,00 €

Gehweg Ostseite, gegenüber Haus-Nr. 3, Betonplatten regulieren,

ca. 80 m2,

nicht beitragspflichtig

 

Die Fachverwaltung verbindet mit der vorstehenden Auflistung keine Prioritätensetzung. Einzelne Maßnahmen könnten z. B. auch kumuliert werden.

 

3. Grünanlagenunterhaltung

 

Erweiterung der Blumenzwiebelpflanzung am Grünzug HEH   900,00 €

Leipziger Straße

 

Der Stadtbezirksrat 212 – Heidberg-Melverode hat im laufenden Haushaltsjahr von dem Recht, die Haushaltsmittel als Budget zugewiesen zu bekommen (siehe § 16 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig) Gebrauch gemacht.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Haushalts 2017.
 

 

 

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